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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14, Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur Einleitung gem. § 12 Abs. 2 BauGB und zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 gem. § 2 Abs. 1 BauGB Beschlüsse zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 113/1 -Vinckestraße-, und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  

des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2017/0013 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14,
Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße, Stadtbezirk Herne-Mitte
Beschluss zur Einleitung gem. § 12 Abs. 2 BauGB und zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlüsse zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 113/1 -Vinckestraße-, und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Falck, 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Bartels führt zunächst aus, dass das Thema „Pflege“ heute  mit 2 Tagesordnungspunkten Gegenstand von Beratungen ist.

 

Zunächst geht es um den geplanten Neubau und Betrieb einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit 80 Pflegeplätzen an der Baumstraße im Stadtbezirk Herne-Mitte durch die Lindhorst-Gruppe. Eine solche Pflegeeinrichtung wird nach dem neuen Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) als EuLA = Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot“ bezeichnet.

 

Es war und ist stets gängige Praxis, dass im Falle von Investorenanfragen, vor Bau neuer Pflegeeinrichtungen, eine gezielte Beratung durch den Fachbereich Soziales (Aufsichtsbehörde für Betreuungseinrichtungen) stattfindet.

 

Dieses Instrument der Beratung wurde nun mit Inkrafttreten des APG durch eine verpflichtende Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Einrichtungen manifestiert.

 

Ziel ist es nämlich, dass die Ansiedlungen von stationären Pflegeeinrichtungen - soweit möglich - über kommunale Bauleitplanung und/oder örtliches Flächenmanagement in Zusammenarbeit mit der Pflegeplanung des Fachbereiches Soziales auf ein bedarfsgerechtes Niveau zu dosieren.

D. h. eine neue Ansiedlung ist mit Blick auf eine kommunale Bedarfsplanung zu würdigen. Im Ergebnis wird ein Bedarf für eine solche Einrichtung gesehen, da für Herne ein Bedarf für weitere Pflegeplätze besteht (näheres dazu noch unter TOP 5).

 

Dementsprechend hat auch eine gemeinsame Beratung mit dem Investor durch die Fachbereiche Umwelt und Stadtplanung und dem Fachbereich Soziales an zwei Terminen im November stattgefunden.

 

Das Bauvorhaben wurde seitens Herrn Burmester, Geschäftsführer der Belia Seniorenresidenzen GmbH vorgestellt.

 

Die Einrichtung soll über insgesamt 80 vollstationäre Plätze verfügen. Die Einzelzimmer-Quote beträgt 100%. Alle Zimmer sind rollstuhlgerecht geplant.

 

Außerdem sind 24 altengerechte bzw. barrierefreie Wohnungen sowie eine Tagespflegeeinrichtung mit 16-18 Plätzen am Standort der Einrichtung geplant. Die sog. EuLA soll von der Belia Seniorenresidenzen betrieben werden, eine Tochter der familiengeführten Lindhorst Gruppe. Die Belia GmbH betreibt bereits eine Einrichtung in Gelsenkirchen, Krefeld und Wesel. Langfristig sind bis zu 14 weitere vollstationäre Einrichtungen geplant.

 

Abschließend teilt Frau Bartels mit, dass das Vorhaben in der Kommunalen Konferenz für Alter und Pflege am 17.05.2017 als TO aufgenommen wird, so dass der Investor das Projekt dort vorstellen kann. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich (APG NRW) vorgeschrieben.

 

Anschließend erläutert Herr Falck den Sinn und Zweck eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (im vorliegenden Fall die Nummer 14) für das geplante Alten-, Wohn- und Pflegeheim auf der Baumstraße (ehemals BMW Acra) im Stadtbezirk Herne-Mitte.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen. Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Senioren die nachfolgende Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
    1. die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 – Alten-, Wohn- und Pflegeheim Baumstraße – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Dem Antrag auf Einleitung des Verfahrens wird gemäß § 12 BauGB stattgegeben.
    2. die Ermächtigung der Verwaltung, entsprechende Regelungen zum Vorhaben in den mit dem Vorhabenträger zu schließenden Durchführungsvertrag zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 aufzunehmen und den Vertrag zu schließen.
    3. die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 113/1 -Vinckestraße-.
  2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

FDP

AfD

Linke

AL

dafür:

17

10

5

1

1

-

-

-

dagegen:

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

2

-

-

-

-

1

1

-