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Beschluss |
Herr Wirbals erklärt das Verfahren bei einer Bürgerbeteiligung.
Die anwesenden Bürger und Mitglieder der Bezirksvertretung werden darauf hingewiesen,
dass heute nur die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung gegeben
wird.
Es erfolgt keine Beratung oder gar Beschlussfassung.
Die Bürger haben nach der heutigen Sitzung noch bis 24.2.2017 Zeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern.
Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können im Foyer des Rathauses Wanne, Rathausstraße 6 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung erteilt werden.
Herr Weberink fragt, ob die Darstellung der Gebäude auf den Plänen verbindlich ist oder ob es noch wesentliche Änderungen geben kann.
Herr Wirbals antwortet, dass kleinere Änderungen noch möglich sind.
Frau Marquardt bittet die Verwaltung, sich dafür einzusetzen, dass sowohl ein Hausarzt als auch eine Apotheke dort angesiedelt wird.
Ein Bürger bittet darum, sich auch dafür einzusetzen, dass eine Postfiliale berücksichtigt wird.
Ein weiterer Bürger fragt, wann mit der Eröffnung des neuen Nahversorgers gerechnet werden kann.
Herr Wirbals erklärt, dass dies im besten Fall im Dezember 2017 erfolgen könnte.
Ein weiterer Bürger fragt, was mit dem Grünstreifen geschieht.
Herr Wirbals erklärt, dass dieser in die Planungen einbezogen wird und teilweise überbaut wird oder für Stellplätze genutzt werden wird.
Ein Bürger bittet darum, sich auch dafür einzusetzen, dass eine Postfiliale berücksichtigt wird.
Ein weiterer Bürger fragt, wann mit der Eröffnung des neuen Nahversorgers gerechnet werden kann.
Herr Wirbals erklärt, dass dies im besten Fall im Dezember 2017 erfolgen könnte.
Ein weiterer Bürger fragt, was mit dem Grünstreifen geschieht.
Herr Wirbals erklärt, dass dieser in die Planungen einbezogen wird und teilweise überbaut wird oder für Stellplätze genutzt werden wird.