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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Reitwege im Gysenbergpark  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 08.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:12 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2017/0071 Anfrage: Reitwege im Gysenbergpark
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Weberink, Michael
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


 

In jüngster Vergangenheit beklagen sich Bürger über Beschädigungen der Fußwege im Gysenbergpark durch Pferdehufe. Die Wege seien zwar nach den Waldarbeiten mit Sand saniert und verdichtet worden, würden jedoch durch Pferdehufe wieder erheblich beschädigt. Die Bürger berichten weiterhin, dass Reiter, die auf den Fußwegen angetroffen wurden, auf Befragen hin mitteilten, dass die Reitwege für Pferde nicht zumutbar seien. Häufig hatten die Reiter keine Reitkennzeichen angebracht.

Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.   Ist der Zustand der Reitwege im Gysenbergpark tatsächlich so schlecht, dass sie von Reitern nicht genutzt werden können? Falls ja, ist den Reitern die Nutzung der Gehwege aus diesem Grund gestattet?

2.   Ist das Führen von Reitkennzeichen verpflichtend und wird verwaltungsseitig durch Kontrollen überprüft?

3.   Erfolgen auf den Reiterhöfen regelmäßig Belehrungen über das Verhalten in Naherholungsgebieten wie dem Gysenbergpark und über das Führen von Reitkennzeichen?

4.   Besteht die Möglichkeit, die Wegenutzung durch eine zusätzliche, deutlichere Beschilderung zu regeln?

 

Herr Pawlicki antwortet wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Reitwege im Gysenbergpark sind in einem Zustand, der ein gefahrloses Reiten auf den Trassen ermöglicht. Für die Instandsetzung dieser Trassen werden jährlich und regelmäßig Mittel aus der Reitabgabe eingesetzt.

 

Zu Frage 2:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 15 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LG NRW) ist das Führen von Reitkennzeichen verpflichtend. Das Mitführen der Reitkennzeichen wird stichprobenartig durch die berittene Landschaftswacht und die Verwaltung überprüft. Die Kennzeichen beziehen sich auf den Halter, nicht auf das jeweilige Pferd. Zur Zeit sind 2 berittene Landschaftswächter bestellt.

 

Zu Frage 3:

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit selbst als auch mit Hilfe der berittenen Landschaftswacht durch Aushänge an den Reiterhöfen auf ein angepasstes Verhalten und auf gegenseitige Rücksichtnahme in den Naherholungsgebieten hingewiesen..

Auf das erforderliche Führen von Reitkennzeichen wird jährlich durch Mitteilungen in den örtlichen Medien hingewiesen.

Mit Ausstellung der jährlich zu erwerbenden Reitplakette hat die Verwaltung bisher einen Flyer mit Reitwegekarte unentgeltlich ausgehändigt, der über  verantwortungsvolles Verhalten beim Reiten aufklärt.  Eine Neuauflage von Flyern ist für 2018 angedacht.

 

 

Zu Frage 4:

Für die Kennzeichnung der Reitwege gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.

 

Im Gysenbergpark wurde die Kennzeichnung  „rundes blaues Schild mit weißem Reiter“ an den Bäumen entlang der Reitwegetrassen und an Wegepollern angebracht.

Die Verbotsschilder „rundes rotumrandetes Schild mit schwarzem Reiter auf weißem Hintergrund“ befinden sich an den Wegekreuzungen, die darauf hinweisen, das dort das Reiten nicht gestattet ist.

Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Beschilderung wird zurzeit sowohl von der berittenen Landschaftswacht als auch von der Verwaltung als nicht zielführend angesehen, da die vorhandene Beschilderung grundsätzlich für jeden Reiter klar erkennbar ist.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Weberink teilt Herr Pawlicki mit, dass ca. 300 bis 400 Kennzeichen jährlich ausgegeben werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Pietas erklärt Herr Pawlicki, dass ausgeschilderte Reitwege Sonderwege sind und nicht von Fußgängern genutzt werden dürfen.