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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der
Rat der Stadt genehmigt den nachstehenden Dringlichkeitsbeschluss:
Oberbürgermeister
Schiereck und Stadtverordneter Schlüter beschließen nach § 60 Absatz 1 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW):
„Den Vertretern der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) wird die Weisung erteilt, der Gesellschaftsvertragsänderung der TGG in Form der Erweiterung des § 8 Absatz 1 um folgenden Satz 5 zuzustimmen:
Für
Geschäfte mit der Stadt sowie mit Unternehmen, an denen die Gesellschaft
unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, ist die Geschäftsführung von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig