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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Pluto V, Teilgebiet "Eickel 1b"  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 11.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:11 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2017/0296 Anfrage: Pluto V, Teilgebiet "Eickel 1b"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Brüser, Bettina
Federführend:FB 23 - Recht Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie   
 
Beschluss


Am südöstlichen Rand des Landschaftsparks Pluto V hat die Stadt Herne im Rahmen des Programms zur Entwicklung von Wohnbaulandflächen (WEP) Gewerbeflächen erworben, um diese für Wohnbauland nutzbar zu machen. Aktuell ist hier ein Teilgebiet „Eickel 1a“ fertiggestellt, die Grundstücke sind verkauft. Es sollte für das Teilgebiet „Eickel 1b“ ein Erschließungskonzept erstellt werden, die Grundstücke sollen ebenfalls verkauft und bebaut werden.

Zurzeit befindet sich eine erhebliche Fläche dieses Teilgebietes „Eickel 1b“ noch im Privatbesitz. Der Eigentümer hat hier vor ein paar Monaten eine erhebliche Menge Erde aufgeschüttet, welche an den oberen Abschluss der Gartenanlagen der Privatgrundstücke Bulmker Straße angrenzt. Im Falle von stärkeren Regenfällen besteht die erhebliche Gefahr, dass diese Erdmasse in die angrenzenden Gärten abgetragen wird und hier Schäden verursacht. Zudem befänden sich evtl. zukünftig geplante Neubauprojekte deutlich erhöht - um 2 - 3 Meter - zur angrenzenden Siedlung Bulmker Straße, d. h. unter anderem die Wohnhäuser würden hier die Grundstücke in der Bulmker Straße deutlich überragen.

 

Im Namen der SPD-Fraktion bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1.                Ist o. g. Sachverhalt rechtmäßig?

 

  1.                Was hat die Verwaltung in o. g. Sachverhalt bisher unternommen?

 

  1. Entspricht es den Tatsachen, dass das Teilgebiet „Eickel 1b“ bereits ein Bauantrag vorliegt?

 

 

Herr Padligur beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

 

Grundsätzlich ist der Sachverhalt zutreffend dargestellt. Die Rechtmäßigkeit des Vorhabens befindet sich noch in der Prüfung (siehe Antwort 2). Hinzuzufügen ist, dass mittlerweile ein Gutachterbüro die Maßnahmen begleitet und auch den Hang besichtigt hat. Eine Sicherung wurde vorgenommen. Es erfolgt im Grenzbereich ein Rückbau der Aufschüttung.

 

Zu 2.

 

Mittlerweile wurden folgende Abteilungen der Verwaltung eingeschaltet und sind mit der Angelegenheit beschäftigt:

 

FB 23/3 Baugenehmigung/Bauaufsicht,

FB 51/2 Verbindliche Bauleitplanung,

FB 51/4 Abfallwirtschaft

FB 51/5 Untere Bodenschutzbehörde.

 

Von den einzelnen Fachämtern wurden Unterlagen und Untersuchungsergebnisse angefordert, die von einem Gutachter gefertigt werden müssen. Im Weiteren müssen alle erforderlichen Maßnahmen durch diese Gutachter begleitet werden.

 

Zu 3.

 

Derzeit liegt für das Teilgebiet "Eickel 1 b" kein Bauantrag vor.