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Auszug - Anfrage: Entfernung eines Verkehrsschildes an der Bickernstr. 73
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Beschluss |
Sachverhalt:
Vor dem Haus Bickernstr. 73 ist auf 2 Parkplätzen das Parken werktags von 7 bis 18 Uhr auf eine Stunde begrenzt. Die Begrenzung der Parkzeit wurde offensichtlich für das Lotto- Zeitschiften-, Tabakgeschäft eingerichtet. Dieses wurde aber schon vor langer Zeit aufgegeben. In weiteren Bereichen dieser Straßenseite – selbst vor einer Bäckerei – gibt es keine Begrenzung der Parkzeit.
Anfrage: Ist es möglich, die zeitliche Beschränkung aufzuheben?
Herr Fischer antwortet wie folgt:
Gegen die Entfernung der Parkzeitbegrenzung bestehen aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht keine Bedenken.
Die Bezirksvertretung bittet darum die Entfernung der Parkzeitbegrenzung noch nicht umzusetzen.