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Auszug - Sachstandsbericht und Diskussion über die Problematik zu verzeichnender zunehmender Anzahl privater Feuerwerke in Herne
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Torkowski vom Fachbereich 44 / Öffentliche Ordnung und Sport berichtet, dass das Abbrennen von Feuerwerken durch jedermann durch die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz auf den 31.12 und 01.01. eines jeden Jahres beschränkt ist.
Davon ausgenommen sind ausgebildete Feuerwerker mit entsprechender Erlaubnis. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist nicht erlaubt.
In der übrigen Zeit werden durch den Gesetzgeber Ausnahmen bestimmt.
Ausnahmen können durch die Ordnungsbehörde bei begründeten Anlässen erteilt werden.
Die Verwaltung hatte das Ziel private Feuerwerke nicht mehr zuzulassen. Diese Handhabung würde einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten, da sie der gesetzlichen Vorgabe, ermessenfehlerfrei über die Anzeigen zu entscheiden, zuwiderlaufen würde.
Zurzeit wird eine Prioritätenliste verbunden mit Ermessensrichtlinien erarbeitet, um die Anzahl der privaten Feuerwerke der Kategorie 2 zu beschränken.
Im Jahr 2017 wurden bei der Verwaltung 16 Feuerwerke angezeigt.