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Ratsinformationssystem

Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Beschluss


 

10.1.    Mitteilung der Vorsitzenden

 

Ausschusssitzungsterminverschiebung

 

Die Vorsitzende Frau Merten teilt mit, dass der Termin für die  erste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz 2018 - aus Gründen ihrer persönlichen Verhinderung am  Mittwoch, dem  31. Januar 2018 - auf Dienstag, den 30. Januar 2018 vorgezogen wird. Sie bittet die Ausschussmitglieder, den geänderten Termin zu notieren und wegen der                         bekannten Überschneidung mit der Sitzung des Sportausschusses die Vertretung zu regeln.

 

 

 

 

 

10.2.    Mitteilungen der Verwaltung

 

 

10.2.1. 1. Bericht zur Lage der Umwelt in der Metropole Ruhr 2017

 

Herr Stadtrat Friedrichs teilt mit, dass die Berichtsbroschüre des RVR – metropoleruhr -  für die Ausschussmitglieder zur Kenntnisnahme auf dem Tisch liegt.

 

 

10.2.1.  Mängelbeseitigung im Planfeststellungsbereich Ausbau Rhein-Herne-Kanal km 28,200 – 30,300 (Los 4) – kommende Berichts-Vorlage 2017/0714 --- UMW-Januarsitzung 2018

 

Folgende Mitteilung des Fachbereiches 55 / Stadtgrün gibt Herr Stadtrat Friedrichs zur Niederschrift:

 

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Duisburg-Meiderich wird bis Ende Januar 2018 am Nordufer des Rhein-Herne-Kanals Rodungsarbeiten im Zusammenhang mit aus Sicherheitsgründen erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den Spundwänden durchführen.

 

Betroffen ist in etwa der Bereich zwischen dem westlichen Ende der Straße Grimberger Feld und der Alleestraße sowie der Bereich zwischen den Brücken Dorstener Straße und Recklinghauser Straße.

 

Die Ersatzpflanzungen erfolgen im Anschluss an die Fertigstellung der Maßnahme, welche voraussichtlich bis Ende 2019 andauern wird.

 

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt wird die Öffentlichkeit vor Beginn der Maßnahme auch wegen der notwendigen Sperrungen des Kanaluferweges während der Baumaßnahmen mit Angabe der entsprechenden Verkehrsumleitungen informieren.