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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Hochbunker an der Hülshoffstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:05 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2017/0733 Anfrage: Hochbunker an der Hülshoffstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Droste, Frank
Federführend:FB 23 - Recht Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Es sind mittlerweile viele Monate vergangen seit dem letzten Sachstandsbericht. Der Bürgersteig ist nach wie vor gesperrt und zugewuchert und die Passanten müssen immer noch die Straßenseite wechseln.

 

Die CDU-Fraktion bittet Sie in diesem Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 21.11.2017, nachstehende Frage von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1.           Wie ist der Sachstand bezüglich eines möglichen Umbaus des Bunkers zu Wohnraum?

Herr Gresch beantwortet die Frage wie folgt:

Zu 1.

In Bezug auf die geplante Wohnnutzung des Hochbunkers an der Hülshoffstraße wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Im Zuge dieser Bauvoranfrage werden verschiedene bauordnungsrechtliche Aspekte geklärt um Planungssicherheit für das Baugenehmigungsverfahren zu erlangen.

 

Unter anderem werden Probleme des Brandschutzes, der Abstandflächen und der Stellplatzfrage behandelt.

 

In Bezug auf den Brandschutz und die Abstandsflächen ist bereits eine positive Beurteilungsgrundlage nach Durchführung einer zeitlich aufwändigen Nachbarbeteiligung geschaffen worden.

 

Letztendlich ist noch die Stellplatzfrage zu klären. Zu diesem Thema wird z.Zt. noch FB 53 gehört. Nach Eingang einer positiven Rückantwort des FB 53 steht einem positiven Bauvorbescheid nichts mehr im Wege.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Es wurde die Mitteilung eines aktualisierten Sachstandsberichts gefordert, sobald neue Erkenntnisse hinsichtlich der Stellplatzfrage vorliegen.