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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Widumer Höfe -, Stadtbezirk Sodingen Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 12 und 13aBauGB, Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
a) dem Antrag des Vorhabenträgers vom 19.10.2017 auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens statt zu geben,
b) die Aufstellung des VBP Nr.17 - Widumer Höfe -, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind,
c) die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1BauGB zu ermächtigen.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | DieLinke | Piraten-AL | OB |
dafür: | 12 | 5 | 3 | 1 | 1 | 1 | 1 |
dagegen: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Enthaltung: | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |