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Ratsinformationssystem

Auszug - Vierte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 2
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 12.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2017/0780 Vierte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beuing, 4513
Federführend:FB 25 - Steuern und Zahlungsabwicklung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf4SatzungzurAenderungderHundesteuersatz (20 KB) PDF-Dokument (69 KB)    


Die Fraktionen von SPD und CDU stellen folgenden Änderungsantrag:

 

Die Steuerbeträge im Entwurf der „Vierten Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Herne“ in Artikel 1, § 2 Abs. 1 sind wie folgt zu ändern:

 

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter / einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam

1. ein Hund gehalten wird                             152,00 €

2. zwei Hunde gehalten werden                             188,00 € je Hund

3. drei oder mehr Hunde gehalten werden                             206,00 € je Hund

4.ein gefährlicher Hund gemäß § 3 Landeshundegesetz

Nordrhein Westfalen (LHundG NRW) oder ein Hund

bestimmter Rassen nach §  10 LHundG NRW gehalten wird 250,00 €

5.zwei oder mehr gefährliche Hunde gemäß § 3 Landeshundegesetz              

Nordrhein Westfalen (LHundG NRW) oder zwei oder mehr Hunde

bestimmter Rassen nach §  10 LHundG NRW gehalten werden310,00 € je Hund.

 

 

geänderter Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Herne gemäß Anlage.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

37

22

13

-

-

-

-

1

-

1

dagegen:

14

-

-

5

4

3

1

-

1

-

Enthaltung:

1

1

-

-

-

-

-

-

-

-