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Beschluss |
Ab dem 01.12.2017 dürfen Spielhallen nur noch diesen Namen tragen und sich nicht mehr „Casino“ oder anderswie nennen. Ferner müssen sie 350 Meter Abstand zueinander und von Schulen etc. haben. Dies sieht der Glücksspielstaatsvertrag in §16 Absatz 3 vor:
„Ein Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Die Spielhallen sollen nicht in der Nähe von Schulen oder Kinder-/Jugend-Einrichtungen sein.“
Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:
Wenn ja, wie viele ?
Herr Belker beantwortet die Frage wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Wanne gibt es 18 Spielhallen an 13 Standorten.
Zu Frage 2:
Der Mindestabstand gilt nach § 18 Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag nicht für zum Zeitpunkt des Gesetztes bestehende Spielhallen.
Zu Frage 3:
In Wanne müssen keine Spielhallen aus diesem Grund geschlossen werden.