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Auszug - Anfrage: Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Wanne  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 2
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:36 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2018/0211 Anfrage: Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Wanne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nierstenhöfer, Günter
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Ab dem 01.12.2017 dürfen Spielhallen nur noch diesen Namen tragen und sich nicht mehr „Casino“ oder anderswie nennen. Ferner müssen sie 350 Meter Abstand zueinander und von Schulen etc. haben. Dies sieht der Glücksspielstaatsvertrag in §16 Absatz 3 vor:

 

„Ein Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Die Spielhallen sollen nicht in der Nähe von Schulen oder Kinder-/Jugend-Einrichtungen sein.“

 

Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

  1. Wie viele Spielhallen gibt es im Stadtbezirk Wanne?

 

  1. Bei welchen Spielhallen im gesamten Stadtbezirk wird der Mindestabstand zu Schulen bzw. Kinder-/Jugend-Einrichtungen nicht eingehalten?

 

  1. Gibt es in Wanne Spielhallen, die dadurch geschlossen werden müssen?

Wenn ja, wie viele ?

 

 

Herr Belker beantwortet die Frage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Stadtbezirk Wanne gibt es 18 Spielhallen an 13 Standorten.

 

Zu Frage 2:

Der Mindestabstand gilt nach § 18 Ausführungsgesetz NRW Glücksspielstaatsvertrag nicht für zum Zeitpunkt des Gesetztes bestehende Spielhallen.

 

Zu Frage 3:

In Wanne müssen keine Spielhallen aus diesem Grund geschlossen werden.