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Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit §§ 12 und 13a BauGB, Beschlusszur Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB   

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 18-04-19-Präsentation-Waldow_2018-0260 (3213 KB)      

 

Bei Aufruf dieses Tagesordnungspunktes erklärte Herr Gentilini von der SPD-Fraktion gemäß § 31 GO NRW seine Befangenheit und setzte sich in den Zuhörerbereich.

 

Herr Dipl.-Ing. Dietz Waldow vom Architekturbüro Waldow stellt das Projekt anhand einer PowerPoint-Präsentation vor, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Ahrens von der Grüne Fraktion stellt fest, dassr den Fachbereich Schule der Schulausschuss nicht im Gremienweg vorhanden ist.

 

r die SPD-Fraktion regt Herr Banski anPhotovoltaik und Dachbegrünung bei dem Projekt zu berücksichtigen.


 

Beschluss:

 

1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Personalausschuss beschließt

a) dem Antrag des Vorhabenträgers vom 29.03.2018 auf Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens statt zu geben,

b) die Aufstellung des VBP Nr. 20 - Pflegeheim Forellstraße -, gemäß § 2 Abs. 1
BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind,
 

c) die Verwaltung zum Abschluss des Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1                             BauGB zu ermächtigen.

 

2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der

Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Die Linke

Piraten-AL

FDP

AfD

dafür:

17

7

5

1

-

1

1

1

dagegen:

1

 

 

 

1

 

 

 

Enthaltung:

-