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Beschluss Abstimmungsergebnis |
19.1. Schriftliche Anfragen der Ausschussmitglieder
Die Fragen beantwortet Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün wie folgt:
Fragen 1 bis 3:.
Beantwortung Fragen 1 bis 3:
Bereits Ende 2016, zum Projektaufruf und zur Antragstellung zum damaligen Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ beim damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBVSV-NRW), ging die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme Quartierpark Klosterstraße eine förderfähige Maßnahme im Sinne dieses Förderprogrammes darstellte.
Leider konnten mit dem Antrag kurzfristig keine Fördermittel generiert werden.
Das Programm wurde von der damaligen Landesregierung einmalig und ohne konkrete Fortsetzungsperspektive aufgelegt. Die Fortführung dieses Programmes ist daher nicht vorgesehen.
Mit dem nun - vom April 2018 - vorliegenden Aufruf zum „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ 2018 aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG-NRW) besteht nun ein neuer Förderzugang für die Realisierung des Quartierparks Klosterstraße. Auch hier sieht die Verwaltung ebenfalls Chancen für eine Förderung.
Wie dies seitens der zuständigen Bezirksregierung eingeschätzt wird, bleibt abzuwarten.
Die Chance wird die Stadt Herne mit einem neuen Förderantrag nutzen, da eine Umsetzung der Maßnahme ohne entsprechende Fördermittel kaum möglich erscheint.
Die Stadt Herne ist derzeit dabei, die Antragsunterlagen für die Beantragung von Fördergeldern aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ vorzubereiten und zu aktualisieren, um den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen zu können.
Einreichungsfrist ist der 31. Juli 2018.
Fragen 4 und 5:
Beantwortung Fragen 4 und 5:
Der Kostenrahmen von 700.000 € entstammt der Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros aus dem Jahr 2016.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich diese Schätzung auf Plausibilität und Auskömmlichkeit hin überprüft. Die Kosten von 700.000 € beinhalten mögliche Gutachten und das Planungshonorar.