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Auszug - Quartierspark Holsterhausen  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 19.1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 05.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2018/0345 Quartierspark Holsterhausen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Benjamin Majert
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

 

19.1.   Schriftliche Anfragen der Ausschussmitglieder

 

Die Fragen beantwortet Herr Kuhl vom Fachbereich 55 / Stadtgrün wie folgt:

 

Fragen 1 bis 3:.

 

  1. Stellt der Quartierspark in Holsterhausen in seiner derzeitigen Planung nach Auffassung der Stadt Herne eine förderfähige Maßnahme gemäß dieses Städtebauförderprogramms dar?

 

  1. Falls der Quartierspark in Holsterhausen in seiner derzeitigen Planung nach Auffassung der Stadt Herne aktuell keine förderfähige Maßnahme gemäß                       dieses Städtebauförderprogramms darstellt, können die Planungen kurzfristig angepasst werden, um den Quartierspark förderungsfähig gemäß dieses Städtebauförderprogramms zu machen.

 

  1. Wurden durch die Stadt Herne bereits Maßnahmen im Hinblick auf eine Förderung des Quartiersparks in Holsterhausen gemäß dieses Städtebauförderprogramms unternommen?

 

 

Beantwortung Fragen 1 bis 3:

 

Bereits Ende 2016, zum Projektaufruf und zur Antragstellung zum damaligen Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ beim damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBVSV-NRW), ging die Verwaltung davon aus, dass die Maßnahme Quartierpark Klosterstraße eine förderfähige Maßnahme im Sinne dieses Förderprogrammes darstellte.

 

Leider konnten mit dem Antrag kurzfristig keine Fördermittel generiert werden.

 

Das Programm wurde von der damaligen Landesregierung einmalig und ohne konkrete Fortsetzungsperspektive aufgelegt. Die Fortführung dieses Programmes ist daher nicht vorgesehen.

 

 

Mit dem nun - vom April 2018 - vorliegenden Aufruf zum  „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ 2018 aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG-NRW) besteht nun ein neuer Förderzugang für die Realisierung des Quartierparks Klosterstraße. Auch hier sieht die Verwaltung ebenfalls Chancen für eine Förderung.

 

Wie dies seitens der zuständigen Bezirksregierung eingeschätzt wird, bleibt abzuwarten.

 

Die Chance wird die Stadt Herne mit einem  neuen Förderantrag nutzen, da eine Umsetzung der Maßnahme ohne entsprechende Fördermittel kaum möglich erscheint.

 

Die Stadt Herne ist derzeit dabei, die Antragsunterlagen für die Beantragung von Fördergeldern aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“ vorzubereiten und zu aktualisieren, um den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen zu können.

Einreichungsfrist ist der 31. Juli 2018.

 

 

 

Fragen 4 und 5:

 

  1. Die ursprünglich durch die Stadt Herne ermittelten Kosten für die Errichtung des Quartiersparks in Holsterhausen wurden mit ca. 700.000 Euro beziffert. Ist diese Schätzung noch aktuell?

 

  1. Falls nein, welche Kosten werden aktuell für die Errichtung des Quartierparks in Holsterhausen geschätzt?

 

 

Beantwortung Fragen 4 und 5:

 

Der Kostenrahmen von 700.000 € entstammt der Kostenschätzung des beauftragten Planungsbüros aus dem Jahr 2016.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich diese Schätzung auf  Plausibilität und Auskömmlichkeit  hin überprüft. Die Kosten von 700.000 € beinhalten mögliche Gutachten und das Planungshonorar.