|
Beschluss |
Änderung des Landesentwicklungsplans NRW,hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Landesregierung hat am 17.04.2018 das Beteiligungsverfahren zu geplanten Änderungen des Landesentwicklungsplans beschlossen und die Stadt Herne mit Schreiben vom 26.04.2018 beteiligt. Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis zum 15.07.2018.
Die Verwaltung schlägt vor, eine gemeinsame Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr (RFNP-Städte) abzugeben.
Der Entwurf der Stellungnahme soll am 29.06.2018 in verfahrensbegleitenden Ausschuss RFNP vorberaten und anschließend – bei entsprechender Beschlussempfehlung – fristwahrend und vorbehaltlich der Zustimmung kommunaler Gremien an das Land gerichtet werden. Eine Behandlung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung kann dann am 11.09.2018 erfolgen.
Wesentliche Inhalte der geplanten LEP-Änderung sind:
– Erleichterungen der Siedlungsentwicklung in Ortsteilen mit weniger als 2.000 Einwohnern (so genannte Eigenentwicklungs-Ortslagen),
– Wegfall eines (deklaratorischen) Grundsatzes der Raumordnung, mit dem das „5-ha-Ziel“ (Beschränkung der Neuinanspruchnahme von Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 5 ha pro Tag) im LEP verankert war,
– Wegfall verpflichtender Flächenkontingente für Windkraft-Vorranggebieten in den Regionalplänen und grundsätzliche Erhöhung des Abstands zwischen Windkraft-Konzentrationszonen und Wohngebieten.
Zudem soll ein Grundsatz zur kooperativen Gestaltung des Strukturwandels in Kohleregionen eingeführt werden.
Die Stadt Herne ist von den beabsichtigten Neuregelungen nicht substanziell betroffen.