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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Förderung von Kleingärten durch das Land NRW  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 7
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2018/0408 Anfrage: Förderung von Kleingärten durch das Land NRW
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Schilla
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen an Gemeinden für die Förderung von Kleingärten soweit diese in einem rechtswirksamen Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgesetzt sind.

Da dies anscheinend nicht bei allen Dauerkleingärten in Herne der Fall ist, entgehen der Stadt sowie den entsprechenden Kleingartenanlagen mögliche Mittel für entsprechende förderwürdige Projekte und Maßnahmen.

 

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen in der Sitzung am 20. Juni 2018:

 

  1. Sind alle Kleingärten im Bezirk Sodingen bereits in rechtswirksamen Bebauungsplänen als Dauerkleingärten festgesetzt?

 

  1. Falls dies der Fall ist: Inwiefern arbeiten Stadt und Kleingärten beim Identifizieren möglicher Projekte sowie der Beantragung der entsprechenden finanziellen Mittel zusammen?

 

  1. Falls nein: Welche Möglichkeiten gibt es, die entsprechenden Änderungen vorzunehmen?

 

 

Herr Sengupta antwortet:

 

Im Bezirk Sodingen gibt es derzeit 8 Kleingartenanlagen.

 

KGA Herne Nord

KGA Horsthausen

KGA Im Stichkanal

KGA Teutoburgia

KGA Grüne Oase

KGA Am Ostbach

KGA Herner Mark

KGA Voßnacken

 

Davon ist 1 Anlage (KGA Grüne Oase) durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlage festgesetzt.

 

Für die Sicherung von 5 der Kleingartenanlagen (Herne Nord, Horsthausen, Im Stichkanal, Teutoburgia und Am Ostbach) wurden Aufstellungsbeschlüsse in den Jahren 1986 und 1987 gefasst und somit Bebauungsplanverfahren eingeleitet.

 

Bei den verbleibenden 2 Kleingartenanlagen (KGA Herner Mark und KGA Voßnacken) gibt es keine planungsrechtlichen Absicherungen. Beide Anlagen befinden sich in städtischem Eigentum.

 

Zur Fortführung der eingeleiteten Bauleitplanverfahren und für die Kleingartenanlagen Herner Mark und Voßnacken sind erneute bzw. erstmalige Aufstellungsbeschlüsse erforderlich. Zur Erstellung von Bebauungsplänen sind jeweils Vollverfahren erforderlich mit Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Offenlegung, Abwägung sowie Satzungsbeschluss.

 

Zudem sind unter Umständen Gutachten zu Boden, Entwässerung und Artenschutz sowie Aussagen zu Erschließung und Stellplätzen erforderlich.

 

Da für die betroffenen Kleingartenanlagen kein akutes Planerfordernis zur Sicherung der Anlagen besteht, wurden aufgrund des damit verbundenen Aufwands die eingeleiteten Verfahren nicht weitergeführt.