Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Wirtschaftsplan 2006  

des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 29.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:37 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0856 Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Wirtschaftsplan 2006
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hunke - 24 24
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Heckenkamp, Liane   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2006 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 279 Tsd. € festzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                                 14

dagegen:          /

Enthaltung:       /