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Auszug - Anfrage: Toilettenanlage am Wochenmarkt in Eickel  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:48 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2018/0434 Anfrage: Toilettenanlage am Wochenmarkt in Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Wiesinger, Willibald
Federführend:FB 26 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Die Toilettenanlage gegenüber dem Wochenmarkt bietet von außen ein unansehnliches Bild. Die Wände sind verdreckt und voll Schmierereien. Das Gebäude bietet keinen guten Eindruck für das Ortsbild an einem  so stark frequentierten Platz.

 

Fragen:

 

1.Ist es der Verwaltung möglich,  das äußere Erscheinungsbild wieder aufzufrischen und ansehnlich zu gestalten?

 

2.Könnten für solche Aufgaben Kunstschaffende gewonnen werden, die unter Übernahme der Materialkosten bei solchen Projekten ihr gestalterisches Können der Öffentlichkeit präsentieren können?

 

 

Herr Telkemeier beantwortet die Anfrage des Herrn BVO Wiesinger wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In Zusammenarbeit mit der Beschäftigungsgesellschaft wird die zurzeit sichtbare Fassdenfläche in den nächsten zwei Monaten angestrichen. Darüber hinaus besteht die Überlegung, in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün, die mit Efeu bewachsene Fassadenfäche in dieser Form zu erhalten.

 

Zu Frage 2:

In Absprache mit dem Fachbereich Kultur ist es zur Zeit nicht vorstellbar, Kunstschaffende für die Gestaltung zu gewinnen, da die aufzubringenden Kosten deutlich höher als der reine handwerkliche Anstrich sind. Haushaltsmittel stehen für diesen Zweck derzeit nicht zur Verfügung.

 

 

Herr Wiesinger stellt folgende Zusatzfrage:

 

Wieso sind die aufzubringenden Kosten deutlich höher als der reine handwerkliche Anstrich?

 

 

Herr Telkemeier beantwortet die Frage wie folgt:

 

Im Rahmen der Gestaltung durch Kunstschaffende würden allein Honorare sowie die Beschaffung der Materialien die Kosten übersteigen, die durch Durchführung des Anstrichs in Zusammenarbeit mit der Beschäftigungsgesellschaft anfallen.