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Beschluss |
Beim Bau des Beien Weges wurde seinerzeit eine erhebliche Anzahl von Platanen im öffentlichen Verkehrsraum aber auch auf Privatgrundstücken angepflanzt. Nun sind diese Bäume im Laufe der Jahre gewachsen und haben entsprechend dichte Kronen ausgebildet, was wiederum zu Problemen bei den Anwohnern führt, die zwar nichts gegen den Baumbestand an sich einzuwenden haben, allerdings einwenden, dass die Bäume, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dicht an den Häusern stehen, während der laubtragenden Zeit zu einer erheblichen Verschattung der Wohnungen führen, so dass schon jetzt teilweise in der Sommerzeit auch tagsüber das Licht eingeschaltet werden muss.
Wir
bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Sind der Verwaltung diesbezüglich bereits Beschwerden von Anwohnern bekannt geworden?
2. Ist es möglich, die Bäume entsprechend zurückzuschneiden ohne dass diese dabei Schaden nehmen?
3. Wann könnte dieser Rückschnitt vorgenommen werden?
Die Anfrage wird von Herrn Kuhl beantwortet:
Zu Frage 1.:
Vereinzelte Anfragen lagen der
Verwaltung bereits vor.
Zu Frage 2.:
Die Verwaltung ist im Rahmen ihrer
Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, den Baumbestand mindestens einmal
jährlich zu kontrollieren. Festgestellte Schäden und Mängel wie mangelndes
Lichtraumprofil, trockene Äste und überhängende Äste zu Gebäuden werden durch
entsprechende Schnittmaßnahmen beseitigt.
Eine fachgerechte Kronenpflege
orientiert sich an der Technischen-Vorschrift-Baumpflege in der derzeit
gültigen Fassung von 2004. Ein starker Rückschnitt (Kappen oder Stutzen) ist
danach aus fachlicher Sicht nicht möglich, da langfristig Bäume in ihrer
Vitalität und Statik nachhaltig stark geschädigt werden. Kappen oder Stutzen
von Bäumen ist nicht mehr Stand der Technik und entspricht nicht der
Richtlinie. Daher ist ein so starkes Einkürzen, das den
Schattenwurf gänzlich verhindern würde, nicht möglich.
Zu Frage 3.:
Entsprechende Kronenpflegearbeiten
sind für diesen Winter 2005/2006 vorgesehen.