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Auszug - Baumbesatz am Beien-Weg - Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 18. November 2005 -   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 01.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2005/0913 Baumbesatz am Beien-Weg
- Anfrage der Bezirksverordneten Kamm vom 18. November 2005 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Kamm, NicolaAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen   
 
Beschluss

Beim Bau des Beien Weges wurde seinerzeit eine erhebliche Anzahl von Platanen im öffentlichen Verkehrsraum aber auch auf Priva

Beim Bau des Beien Weges wurde seinerzeit eine erhebliche Anzahl von Platanen im öffentlichen Verkehrsraum aber auch auf Privatgrundstücken angepflanzt. Nun sind diese Bäume im Laufe der Jahre gewachsen und haben entsprechend dichte Kronen ausgebildet, was wiederum zu Problemen bei den Anwohnern führt, die zwar nichts gegen den Baumbestand an sich einzuwenden haben, allerdings einwenden, dass die Bäume, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dicht an den Häusern stehen, während der laubtragenden Zeit zu einer erheblichen Verschattung der Wohnungen führen, so dass schon jetzt  teilweise in der Sommerzeit auch tagsüber das Licht eingeschaltet werden muss.

 

Wir bitten daher die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.       Sind der Verwaltung diesbezüglich bereits Beschwerden von Anwohnern bekannt geworden?

2.       Ist es möglich, die Bäume entsprechend zurückzuschneiden ohne dass diese dabei Schaden nehmen?

3.       Wann könnte dieser Rückschnitt vorgenommen werden?

 

 

Die Anfrage wird von Herrn Kuhl beantwortet:

 

Zu Frage 1.:

Vereinzelte Anfragen lagen der Verwaltung bereits vor.

 

Zu Frage 2.:

Die Verwaltung ist im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, den Baumbestand mindestens einmal jährlich zu kontrollieren. Festgestellte Schäden und Mängel wie mangelndes Lichtraumprofil, trockene Äste und überhängende Äste zu Gebäuden werden durch entsprechende Schnittmaßnahmen beseitigt.

 

Eine fachgerechte Kronenpflege orientiert sich an der Technischen-Vorschrift-Baumpflege in der derzeit gültigen Fassung von 2004. Ein starker Rückschnitt (Kappen oder Stutzen) ist danach aus fachlicher Sicht nicht möglich, da langfristig Bäume in ihrer Vitalität und Statik nachhaltig stark geschädigt werden. Kappen oder Stutzen von Bäumen ist nicht mehr Stand der Technik und entspricht nicht der Richtlinie. Daher ist ein so starkes Einkürzen, das                                                                    den Schattenwurf gänzlich verhindern würde, nicht möglich.

 

Zu Frage 3.:

Entsprechende Kronenpflegearbeiten sind für diesen Winter 2005/2006 vorgesehen.