Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Deponie Emscherbruch  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 17.4
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 19.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:12 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2018/0588 Deponie Emscherbruch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Armin Wolf
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Lt. Verwaltung ist vorgesehen für die nächste Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz Zuständige des Deponiebetreibers  AGR einzuladen.

 

 

Der Fachbereich 51 / Umwelt und Stadtplanung gibt folgende Anfragenbeantwortung der Bezirksregierung Münster zur Niederschrift:

 

 

Fragen-Vortext:    In diesem Jahr gab es bereits das dritte Großfeuer durch in Brand geratene Abfälle, die auf der Deponie unter freiem Himmel in großer Menge zwischengelagert werden. Die WAZ wurde darüber informiert und hat auch berichtet.

 

 

Frage 1:Welche Schadstoffe sind frei geworden und welche Auswirkungen können diese für die benachbarten Bürger in Wanne-Eickel und Herne haben?

 

Antwort 1:   Die Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen hat entsprechende Messungen durchgeführt. Die erhobenen Messwerte waren nach Aussage der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen unauffällig; weitere Maßnahmen waren auf Grund der Ergebnisse nicht erforderlich.

Genauere Angaben müssten ggfls. von dort eingeholt werden.

 

Die konkreten Messdaten liegen der Bezirksregierung Münster nicht vor. Abschließend sei der Hinweis gestattet, dass auch aufgrund der Windrichtung (geringer Wind aus Nordost) am Tag des Brandes am 16.07.2018 keine Auswirkungen im Gebiet der Stadt Herne zu erwarten waren.

 

 

 

Frage 2: .Was ist, seitens des Betreibers, geschehen, um soetwas zukünftig zu verhindern?

 

Antwort 2:      Die AGR mbH plant am Standort der Zentraldeponie Emscherbruch eine Verlegung des genehmigten Notfall- und Revisionslagers in einen windgeschützteren Bereich mit kleineren, abgetrennten Lagerabschnitten, dauerhafter Kameraüberwachung und automatisierten Löscheinrichtungen.

 

In diesem Zusammenhang hat die AGR mbH in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster und der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen ein erweitertes Brandschutzkonzept erarbeitet.

 

Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes durch die AGR mbH wird vor der Inbetriebnahme des neuen Notfall- und Revisionslagers im Rahmen der behördlichen Abnahme durch die Bezirksregierung Münster und der Feuerwehr der Stadt Gelsenkirchen geprüft, sowie in regelmäßigen Zeitabständen nach der Inbetriebnahme.

 

 

 

Fragen-Vortext:    Bei Trockenheit und Wind gehen zudem von der Deponie gewaltige Staubwolken auf die benachbarten Wohngebiete nieder. Diese Staubwolken resultieren auch aus offen unter freiem Himmel gelagerten Aschen und Schlacken aus der Müllverbrennung:

 

 

Frage 3:.Welche Schadstoffe werden dabei freigesetzt?

 

Antwort 3:     Im Rahmen verschiedener Genehmigungsverfahren, die den Standort der Zentraldeponie Emscherbruch betreffen, hat die Eurofins GfA GmbH (externer zertifizierter Gutachter) Immissionsmessungen im Umfeld der Zentraldeponie Emscherbruch im Untersuchungszeitraum von Mitte Januar 2016 bis Mitte Januar 2017 entsprechend der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft an drei Messpunkten in unmittelbarer Umgebung zur Deponie durchgeführt.

 

Aus dem der Bezirksregierung Münster vorliegenden Gutachten lässt sich als Ergebnis der Immissionsmessungen entnehmen, dass für die für den Deponiebetrieb relevanten Parameter Staubniederschlag und die Inhaltsstoffe Blei, Nickel, Antimon, Arsen, Cadmium, Cobalt, Chrom, Kupfer, Mangan und Vanadium keine Überschreitung der Beurteilungswerte festgestellt wurde.

 

Für Schwebstaub PM10 und die Inhaltsstoffe Blei, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom und Benzo[a]pyren wurden alle zur Beurteilung herangezogenen Immissionswerte unterschritten.

 

Der Beurteilungswert für die Deposition von polychlorierten Dioxinen und Furanen sowie die von der Toxizität ähnlich eingestuften dioxinähnlichen PCBs in Genehmigungsverfahren in NRW wurde ebenfalls an allen drei Messpunkten unterschritten.

 

 

Frage 4:.Reichern sich diese Stoffe im Boden und Grundwasser an und gibt es Untersuchungen dazu?

 

Antwort 4:     Wie unter Nr. 3 bereits erläutert, lässt sich aus dem der Bezirksregierung  Münster vorliegenden Gutachten der Eurofins GfA GmbH als Ergebnis der mmissionsmessungen entnehmen, dass für die für den Deponiebetrieb relevanten Parameter keine Überschreitung der Beurteilungswerte festgestellt wurde.

 

Somit ist u. a. nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft und der Bundes-Bodenschutzverordnung der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Deposition luftverunreinigender Stoffe von den für den Deponiebetrieb relevanten  Parametern, einschließlich dem Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sichergestellt.

 

 

Frage 5:.Inwieweit erhöhen diese Emissionen die Feinstaubbelastung in Wanne und Herne?

 

Antwort 5:     Wie unter Nr. 3 bereits erläutert, lässt sich aus dem der Bezirksregierung Münster vorliegenden Gutachten der Eurofins GfA GmbH als Ergebnis der Immissionsmessungen entnehmen, dass für Schwebstaub PM10 und die Inhaltsstoffe Blei, Nickel, Arsen, Cadmium, Chrom und Benzo[a]pyren alle zur Beurteilung herangezogenen Immissionswerte unterschritten wurden.

 

 

Fragen-Vortext:    Im Zuge der umfangreicheren Nutzung der Deponie Emscherbruch als Bauschuttdeponie für die nächsten Jahrzehnte, sind im Grenzbereich der Deponie zur Wohnbebauung in der Siedlung Dannekamp zahlreiche Bäume gefällt worden, seitdem hat sich der Lärmpegel durch die Schlackenaufbereitungsanlage merklich erhöht:

 

 

Frage 6:.Wurde überprüft ob die Grenzwerte noch eingehalten werden?

 

Antwort 6:      Nach Auffassung der Bezirksregierung Münster stellen Bäume keinen Lärmschutz dar, somit ist ein Zusammenhang von den für die   Errichtung des Baustofflagers notwendigen Rodungsarbeiten und einer angeblichen Erhöhung des Lärmpegels der Schlackenaufbereitungsanlage nicht gegeben.    

 

Zudem wurden der Bezirksregierung Münster bisher keine Anwohnerbeschwerden vorgetragen.

 

Der Bezirksregierung Münster liegen keine aktuellen Lärmmessungen vor.