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Auszug - Gestaltungssatzungen - Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße - / - Courrieresstraße - Aufhebungs- und Satzungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen.
1. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung der Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 81 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –Landesbauordnung - (BauO NRW) für das Gebiet zwischen Mühlhauser Straße, Hauerstraße und Hügelstraße (einschließlich der südlich der Hügelstraße gelegenen Wohnhäuser Mühlhauser Straße 65 – 69) vom 03.10.1985.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
2. Der Rat der Stadt beschließt die Satzung der Stadt Herne über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen (Gestaltungssatzung) im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 247 – Courrieresstraße - gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Int. f. Sod. | Lütjens |
dafür: | 13 | 6 | 4 | 2 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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