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Auszug - Bebauungsplan Nr. 247 - Courrieresstraße -, 1. Entscheidung über den Abwägungsvorschlag der Verwaltung 2. Satzungsbeschluss 3. Zustimmung zur Begründung
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt beschließt den Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen (siehe Anlage 4).
2. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan (BP) Nr. 247 - Courrieresstraße - in der Fassung vom 27.09.2018 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung.
3. Der Rat der Stadt stimmt der Begründung vom 27.09.2018 zu.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Int. f. Sod. | Lütjens |
dafür: | 13 | 6 | 4 | 2 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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