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Auszug - Konkretisierung und Anpassung der Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung sowie Erweiterung von Schulstandorten im Rahmen von Objektbeauftragungen an die HSM Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH sowie von weiteren Finanzierungs-/ Förderprogrammen für das Jahr 2019
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Semelka fragt, aus welchem Grund für die geplanten Schulbaumaßnahmen eine Abschreibungsdauer von achtzig Jahren vorgesehen ist.
Beantwortung der Verwaltung zur Niederschrift über die Sitzung:
Gem. § 35 Absatz 1 GemHVO sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abzuschreiben. [...]. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wird die, vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle für Kommunen zu Grunde gelegt. Innerhalb des dort vorgegebenen Rahmens ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die Bestimmung der Nutzungsdauer vorzunehmen. [...] (vgl. § 35 Abs. 3 GemHVO und Anlage 15 VV Muster zur GO und GemHVO). Die Stadt Herne hat daher unter dieser Berücksichtigung die maximale Nutzungsdauer von (Schul)gebäuden, also 80 Jahre gewählt.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Der Schulausschuss beschließt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie ihrer jeweiligen Zuständigkeiten die Durchführung der in der Anlage 1 bis 4 zur Sitzungsvorlage beschriebenen Maßnahmen bzw. Konkretisierungen für die Jahre 2017 bis 2019 und empfiehlt dem Rat der Stadt, die Beschlüsse zu den Ziffern 3 bis 4 zu fassen.
- Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Ziffern 3 bis 4 dieser Vorlage zu beschließen.
- Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung zur Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW zur Stärkung der Schulinfrastruktur „Gute Schule 2020“ für die Jahre 2017 bis 2019 gemäß der Anlage 1 (Jahr 2019), Anlage 2 (Jahr 2018) und Anlage 3 (Jahr 2017) dieser Sitzungsvorlage zu.
- Der Rat der Stadt Herne stimmt der Konkretisierung der Maßnahmenplanung zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen KInvFG NRW im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur (auch KInvFG II genannt) für das Jahr 2019 und einer Maßnahme für das Jahr 2020 gemäß der Anlage 4 zur Sitzungsvorlage zu.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP |
dafür: | 19 | 10 | 5 | 1 | 1 | 1 | - | 1 |
dagegen: | 0 | - | - | - | - | - | - | - |
Enthaltung: | 0 | - | - | - | - | - | - | - |