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Beschluss |
Sachverhalt:
Wiederholt wurden im Stadtbezirk Holzschnittarbeiten genehmigt, die kurz vor Ablauf der Zeit durchgeführt werden (Ende Februar). Danach sind sie wegen der Vögel und anderer Nutztiere nicht mehr erlaubt. Abgesehen von akuten äußeren Einflüssen (Stürme …), sind diese Arbeiten länger bekannt.
Angesichts der Klimaveränderungen werden die Nestbauten von Vögeln und anderen Tieren wohl auch früher im Jahr stattfinden.
Fragen:
Noch am 13.03. fuhren Fahrzeuge auf, die an der Berliner Str. Baumschnittarbeiten durchführen wollten.
Herr Sengupta beantwortet die Fragen wie folgt:
Aufgrund der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Auftragnehmer im gesamten Ruhrgebiet und darüber hinaus auch für andere Auftraggeber tätig sind, müssen mitunter vertretbare „Wartezeiten“ in Kauf genommen werden.
Ausgenommen davon sind Unfallgefahren oder Arbeiten, die mit dem eigenen Baumtrupp durchgeführt werden können.
Auf den Schutz von wildlebenden Vögeln und Insekten wird bei den Arbeiten weitestgehend Rücksicht genommen.
Einer Genehmigung für Arbeiten, die der Aufrechthaltung der Verkehrssicherungspflicht dienen, bedarf es nicht.