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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Baumschnittarbeiten im Jahresverlauf  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 14
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2019/0242 Anfrage: Baumschnittarbeiten im Jahresverlauf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nierstenhöfer, Günter
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:


Wiederholt wurden im Stadtbezirk Holzschnittarbeiten genehmigt, die kurz vor Ablauf der Zeit durchgeführt werden (Ende Februar). Danach sind sie wegen der Vögel und anderer Nutztiere nicht mehr erlaubt. Abgesehen von akuten äußeren Einflüssen (Stürme …), sind diese Arbeiten länger bekannt.

Angesichts der Klimaveränderungen werden die Nestbauten von Vögeln und anderen Tieren wohl auch früher im Jahr stattfinden.

 

Fragen:

 

  1. Warum werden, angesichts der früh bekannten Holzschnittarbeiten, diese oft so spät durchgeführt?
  2. Ist es möglich, solche Arbeiten zukünftig so früh zu vergeben, dass sie möglichst schon im Januar beendet sein können ?

Noch am 13.03. fuhren Fahrzeuge auf, die an der Berliner Str. Baumschnittarbeiten durchführen wollten.

  1. Waren diese genehmigt ? Warum und von wem ?

 

 

Herr Sengupta beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Aus wirtschaftlichen Gründen werden gleichgeartete oder räumlich nahe beieinander liegende Maßnahmen zusammengefasst und überwiegend zeitnah abgearbeitet.

Aufgrund der Tatsache, dass die zur Verfügung stehenden Auftragnehmer im gesamten Ruhrgebiet und darüber hinaus auch für andere Auftraggeber tätig sind, müssen mitunter vertretbare „Wartezeiten“ in Kauf genommen werden.

Ausgenommen davon sind Unfallgefahren oder Arbeiten, die mit dem eigenen Baumtrupp durchgeführt werden können.

  1. Die Vergabe und Durchführung von Arbeiten mit dem Abschluss zum 31. 01. eines Jahres ist u. a. aus vorgenannten Gründen nicht möglich und auch nicht zwingend notwendig

Auf den Schutz von wildlebenden Vögeln und Insekten wird bei den Arbeiten weitestgehend Rücksicht genommen.

  1. Die Baumschnittarbeiten in der Forstfläche an der Berliner Str. waren notwendig, um Sturmschäden und  Nachwirkungen der Starkwindereignisse der vergangenen Wochen  zu beseitigen und dienten der Beseitigung von Unfallgefahren.

Einer Genehmigung für Arbeiten, die der Aufrechthaltung der Verkehrs­sicherungspflicht dienen, bedarf es nicht.