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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Gehweg zwischen der Ludwig- und der Heinrich-Funcke-Straße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 12
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 21.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:50 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2019/0408 Anfrage: Gehweg zwischen der Ludwig- und der Heinrich-Funcke-Straße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Koch, Ulrich
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Der öffentliche Gehweg zwischen der Ludwig- und der Heinrich-Funcke-Straße wird in den Abendstunden, insbesondere von Hundebesitzern, stark genutzt, um zur Hundewiese in den Franzpark zu gehen.

Der Gehweg ist nicht beleuchtet, was bei den Benutzern zu einem gewissen Unbehagen führt.

 

Frage:

Besteht die Möglichkeit, den öffentlichen Gehweg in der Dunkelheit auszuleuchten, damit der Bereich sicher genutzt werden kann?

 

 

Herr Becker beantwortet die Frage wie folgt:

 

Rein technisch besteht zwar die Möglichkeit, den in Rede stehenden Gehweg nach einer entsprechenden Planung und Klärung der Finanzierung auszuleuchten.

 

Es ist aber zu berücksichtigen, dass die Ausleuchtung von reinen Gehwegen nicht im Fokus bei der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen steht. Der liegt eindeutig auf einer regelkonformen und somit verkehrssicheren Ausleuchtung der vom motorisierten Verkehr genutzten Fahrbahnen.

Eine Beleuchtung von reinen Gehwegen ist kein Bestandteil zur Erfüllung der Verkehrs­sicherungspflicht. Davon unabhängig ist die Verwaltung bestrebt, auf Grünflächen und reinen Gehwegen entbehrliche Lichtemissionen, u. a. aus Gründen des Klima-/Artenschutzes und der Wirtschaftlichkeit, zu vermeiden.

 

Im Übrigen wurde die Ausleuchtung der in Rede stehenden Hundewiese selbst durch die Bezirksvertretung Wanne im Jahr 2017 abgelehnt (VL 2017/0109).

 

Auf Grund der oben beschriebenen Sachlage sowie der Einschätzung des Kommunalen Ordnungsdienstes, dem keine vergleichbaren Meldungen über „Unbehagen“ bekannt sind und der von einer Ergänzung der Beleuchtung in diesem Verbindungsweg kein zusätzliches Sicherheitspotential erwartet, sieht die Verwaltung bis auf Weiteres nicht die Notwendigkeit, eine Beleuchtungsanlage in diesem Bereich zu errichten.