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Ratsinformationssystem

Auszug - Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Sodingen hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen  

des Haupt- und Personalausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Personalausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 28.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2019/0304 Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Sodingen
hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Schulz, Michael, Tel. 2795
2. Reschke, Peter, Tel. 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Bartkowiak, Heike
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der aktuell vorliegenden Fassung:

 

1.1         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Pantrings Hof (derzeit zwei) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf eine Klasse pro Jahrgang neu festgelegt. Jahrgangsweise soll in Absprache mit der unteren Schulaufsicht die Bildung einer zweiten Eingangsklasse möglich sein.

 

1.2         Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Börsinghauser Straße  (derzeit 2,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.3.1   Der allgemeine Aufnahmerahmen der städtischen Grundschule Max-Wiethoff-Straße  (derzeit 3,5) wird unter Berücksichtigung der räumlichen und tatsächlichen Situation zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang neu festgelegt.

 

1.3.2   Das Raumprogramm der Grundschule Max-Wiethoff-Straße wird entsprechend der Zügigkeit durch die Errichtung eines Erweiterungsgebäudes für die Offene Ganztagsschule auf dem Schulgelände den künftigen Anforderungen angepasst.

 

1.3.3   Das Nebengebäude der Grundschule Max-Wiethoff-Straße an der Von-Gluck-Straße, in welchem aktuell die Offene Ganztagsschule untergebracht ist, wird mit der Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes aus der schulischen Nutzung genommen und als Teil der öffentlichen Einrichtung „Schule“ aufgegeben.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

OB

dafür:

11

5

3

1

-

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung: