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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Stadtrat Chudziak erläutert die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Tischvorlage.
geänderter Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die anliegende „Dritte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung für Ausnahmen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz“ einschließlich der im Rat der Stadt vorgetragenen Änderung:
Im § 2 Satz 1 wird zwischen den Wörtern zweiten und Sonntag das Wort „darauffolgenden“ eingefügt. Nach dem Wort Sonntag werden die Wörter „im August“ gestrichen.
§ 2 Satz 1 erhält damit folgende Fassung:
Für die Cranger Kirmes, die alljährlich vom Donnerstag vor dem ersten Freitag im Monat August bis zum zweiten darauffolgenden Sonntag auf dem jährlich nach § 69 Gewerbeordnung festzusetzenden Gelände stattfindet, wird gemäß §§ 9 Abs. 3, 10 Abs. 4 LImschG
- in den Nächten von Sonntag auf Montag bis einschließlich Donnerstag auf Freitag bis 24:00 Uhr
- in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bis 2:00 Uhr
eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§ 9 Abs. 1 LImschG),
- in den Nächten von Sonntag auf Montag bis einschließlich Donnerstag auf Freitag bis 24:00 Uhr und
- in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bis 2:00 Uhr
eine Ausnahme vom Verbot der Benutzung von Geräten, die der Schallerzeugung und der Schallwiedergabe dienen (§ 10 LImschG) zugelassen.
Abstimmungsergebnis:
| gesamt | SPD | CDU | Grüne | Linke | Piraten/AL | AfD | FDP | UB | OB |
dafür: | 55 | 25 | 13 | 5 | 4 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 |
dagegen: |
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Enthaltung: |
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