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Ratsinformationssystem

Auszug - Beschluss zu der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes - nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 4
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 25.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:42 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2005/0951 Beschluss zu der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch eingegangenen Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes
- nördliche Dorfstraße - Stadtbezirk Sodingen -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulte-Heinrich
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 15.08.2005 bis zum 16.09.2005 ist folgende Anregung zur Aufhebung des Fluchtlinienplanes eingegangen, über die nun entschieden werden muss:

 

Schreiben des BUND vom 16.09.2005

 

Gegen die Planung bestehen keine schwerwiegenden Bedenken.

 

Da wiederholt auf den dörflichen Charakter  dieses Gebietes hingewiesen wird, halten wir den jetzigen Zustand für typisch und angemessen. Eine Parkplatzanlage erscheint  uns in dieser reinen Anliegerstraße mit großen Hausgrundstücken für überdimensioniert und nicht erforderlich.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt :

 

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die angesprochenen vier Stellplätze sind als öffentliche Besucherstellplätze erforderlich und entsprechen im Übrigen dem Wunsch von Anliegern.

 

Die für Straßenverkehrszwecke benötigte Fläche wird durch die Aufhebung des Fluchtlinienplanes erheblich verringert.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                     16                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0