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Auszug - Einrichtung von "Bienenhaltestellen" - Anfrage von Frau Elisabeth Majchrzak-Frensel vom 18.07.2019 -  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 11.1
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 28.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:13 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2019/0593 Einrichtung von "Bienenhaltestellen"
- Anfrage von Frau Elisabeth Majchrzak-Frensel vom 18.07.2019 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Elisabeth Majchrzak-Frensel
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Herr Klein Altstedde vom Fachbereich 53 / Tiefbau und Verkehr beantwortet, in Abstimmung mit dem Fachbereich 55 / Stadtgrün die gestellten Fragen wie folgt:

 

Frage 1:

Ist es aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich möglich, Wartehäuschen zu „Bienenhotels“ umzurüsten, um so zusätzlichen Lebensraum für Insekten und insbesondere für die Wildbienen zu schaffen?

 

Antwort 1:

Die Umsetzbarkeit hängt von verschiedensten Parametern ab. Hierzu zählen vor allem die Bauweise der Fahrgastunterstände (FGUs) und die Tragfähigkeit der Dächer. Eine Anfrage an die Verkehrsunternehmen HCR und Bogestra haben ergeben, dass bei den rd. 200 von der HCR und rd. 20 von der Bogestra betriebenen Fahrgastunterständen auf Grund der Statik eine Begrünung nicht möglich ist. Für weitere rd. 80 Fahrgastunterstände, die sich im Eigentum eines Werbeträgers befinden, konnte eine abschließende Prüfung bisher nicht erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass diese ebenfalls, auf Grund der Statik, nicht um eine Begrünung erweiterbar sind.

Die der Verwaltung bisher bekannten Umsetzungen von begrünten Fahrgastunterständen in Utrecht, Leipzig und Bochum basieren auf dem Aufbau neuer Fahrgastunterstände, bei dessen Planung bereits die baulichen und statischen Anforderungen an eine Begrünung mit berücksichtigt werden konnten. 

 

Frage 2:

Gibt es nach Ansicht der Verwaltung geeignete Standorte für ein Pilotprojekt?

 

Antwort 2:

Aus Sicht der Verwaltung würde ein Pilotprojekt nur dort Sinn ergeben, wo mehrere Fahrgastunterstände in engem Flächenbezug stehen oder im gesamten Linienweg ein kontinuierlicher Wiedererkennungswert erzielbar wäre. Dies könnte zum Beispiel an ÖPNV- Verknüpfungspunkten oder an ausgewählten Linienwegen der Fall sein (idealerweise in Gebieten, in denen Hummeln keine ausreichenden Nahrungsquellen finden). In jedem Fall müssten die vorhandenen Fahrgastunterstände demontiert und durch neue, zur Begrünung geeignete, FGUs ersetzt werden. Da die HCR derzeit den Löwenanteil der FGUs besitzt und betreibt, würden die Erneuerungsmaßnahmen voraussichtlich von ihr zu tragen sein. In diesem Sinne bleibt darauf hinzuweisen, dass die vorhandenen FGUs von der HCR zum Großteil mit Fördermitteln beschafft / aufgestellt wurden und damit einer Zweckbindung unterliegen. Neben einmaligen Kosten für die Anschaffung der Fahrgastunterstände, fallen zusätzlich laufende Kosten für die gärtnerische Pflege an. Es ist zu klären wie diese finanziert werden können.

 

 

Frage 3:

Gibt es aus Sicht der Verwaltung weitere Gebäude oder Aufbauten (z.B. Garagendächer, etc.) die für ein solches Projekt in Frage kommen?

 

Antwort 3:

Vorausgesetzt die technischen Grundlagen, wie z. B. die Statik, sind erfüllt, können fast alle Flachdächer oder Dächer mit geringer Dachneigung für ein solches Projekt geeignet sein. Im zukünftigen Klimaanpassungskonzept sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die auch dem Artenschutz zugute kommen sollen. Unter anderem wird das Thema Dachbegrünung auch dort vrsl. eine zentrale Rolle einnehmen.

 

Frage 4:

Wie viele Wartehäuschen sind im Stadtgebiet insgesamt vorhanden?

 

Antwort 4:

Rd. 300 Fahrgastunterstände sind auf Herner Stadtgebiet derzeit vorhanden.

 

Frage 5:

Sollten die Wartehäuschen nicht in den Verantwortungsbereich der Stadtverwaltung fallen: Kann die Verwaltung in Gespräche mit den Betreibern/Eigentümern einsteigen, um deren Kooperationsbereitschaft in Erfahrung zu bringen?

 

Antwort 5:

Die Fahrgastunterstände sind im Besitz zweier beauftragter Verkehrsunternehmen (HCR und Bogestra) und einem Werbeträger. Gespräche über eine Kooperationsbereitschaft können grundsätzlich geführt werden.

 

 

Frau Majchrzak-Frensel von der SPD-Fraktion erkundigt sich bei der Verwaltung, ob nicht die Möglichkeit besteht, stadteigene Flachdachgebäude dementsprechend umzurüsten.

 

Auch fragt sie nach, ob auf Nachfrage bei den für die Haltestellen zuständigen Verantwortlichen die Statik dahingehend geändert werden kann, um Bienenhaltestellen einzurichten. In Zukunft könnte ja auch darauf hingearbeitet werden, dies bei neuen oder auszutauschenden Haltestellenhäuschen zu berücksichtigen.

 

 

Für die CDU-Fraktion macht Frau Merten den Vorschlag, beim unter TOP 7 genannten barrierefreien Haltestellenausbau Schillerstraße dahingehend noch einmal mit der HCR zu sprechen.

 

Lt. Herrn Stadtrat Friedrichs wird die Verwaltung die Stadttochter kontaktieren und evt. wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung eine dementsprechende Vorlage eingebracht.