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Beschluss |
Frau Mertens gibt folgenden Sachstandsbericht:
Mit dem Ziel einer Verminderung der Verkehrsstärken im Wohngebiet wurde die Gartenstraße aufgrund der baulichen und örtlichen Voraussetzungen nach entsprechenden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen zwischen der Bielefelder Straße und der Horststraße am 09.01.1990 als ein verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert.
Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen einer verkehrsrechtlichen Anordnung, gelten für die Anordnung der Zeichen 325.1 (Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs) und 325.2 (Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) gemäß der aktuellen Verwaltungsvorschriften folgende Voraussetzungen:
- Straßen oder Bereiche von geringer verkehrlicher Bedeutung
- Können auch in Tempo 30- Zonen integriert werden.
- Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat.
- Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
- Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
- Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
Die Gartenstraße ist im Straßennetz der Stadt Herne eine Straße von geringer verkehrlicher Bedeutung, ohne örtliche oder überörtliche Verbindungsfunktion, innerhalb einer Tempo-30-Zone. Durch die geschwindigkeitsmindernden Maßnahmen des Straßenbaulastträgers in Form von Aufpflasterungen wurde der betroffene Bereich zwischen 1983 und 1990 baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg und Radweg nicht vorherrschte. Durch Pflanzbeete, wechsel-seitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen wurde erreicht, dass eine überwiegende Aufenthalts- und Erschließungsfunktion gegeben war. Eine Vorsorge für den ruhenden Verkehr ist durch entsprechend markierte und / oder baulich angelegte Parkstände gegeben und die Beschilderung ist aus ausreichender Entfernung wahrzunehmen.
Die aktuelle Verkehrsproblematik in der Gartenstraße ist der Verwaltung jedoch bekannt, sodass bereits die Aufstellung von Geräten mit Seitenradar zur Verkehrszählung, Geschwindigkeitsmessung und Fahrzeugklassifikation geplant ist. Des Weiteren sollen sog. „Smileys“ zur Geschwindigkeitsreduktion installiert werden. Von der Verkehrsüberwachung wurden bereits vier Messstellen für die Radarmessung in der Gartenstraße eingerichtet.