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Beschluss |
Herr Pawlicki vom FB 55 / Stadtgrün gibt folgende Nachbeantwortung der Anfrage von Herrn Pfeiffer (SPD – Fraktion) aus der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 12.11.2019 zum Thema:
- Ökologische Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen im Eigentum der Stadt Herne -
„Im Beschluss vom 19.09.2018 wurde neben der Durchsetzung des Ausbringungsverbotes für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel eine Ausweisung von städtischen Flächen als ökologisch zu bewirtschaftende Nutzflächen gefordert.“
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung alle Verträge um dieses Verbot erweitert.
Der Begriff „ökologische Bewirtschaftung“ bedeutet im Einzelfall, dass den Herner Landwirten jeglicher Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und auch die Verwendung von vorbehandeltem Saatgut auf städtischen Flächen zu untersagen bzw. zusätzlich als Verbot in den Pachtverträgen aufgenommen werden müsste.
Ein vollständiger Verzicht führt nach Aussagen von zwei Landwirten, stellvertretend für alle Herner Landwirte dazu, dass zukünftig die städtischen Flächen nur noch mit erheblichen finanziellen Verlusten bewirtschaftet werden könnten.
Die Hauptursache liegt darin, dass eine rein ökologische Bewirtschaftungspraxis einen erheblichen zusätzlichen personellen, zeitlichen und damit finanziellen Mehraufwand bedeutet und bei der derzeitigen Betriebsform nur unter Verlusten möglich wäre.
Die genannten Gründe, die eine Umstellung für die landwirtschaftlichen Betriebe in Herne erschweren, sind im Wesentlichen :
- Vollständige Umstellung der Betriebsform mit hohem wirtschaftlichen Risiken.
- Vorhandensein eines regionalen Absatzmarktes mit der Akzeptanz von höheren Preisen und verändertem Verbraucherverhalten im Hinblick auf Art und Form der Erzeugnisse.
- Durch die Veränderung der Absatzmärkte in Richtung Bioprodukte findet bereits ein starker Verdrängungswettbewerb zu Lasten kleiner Biobetriebe statt. Große landwirtschaftliche Betriebe mit hohem Flächenpotenzial können günstiger produzieren als Betriebe mit einer Größenordnung wie in Herne.
Die Verwaltung strebt jedoch an, dass zukünftig bei der Gründung oder Umstellung von landwirtschaftlichen Betrieben auf ökologische Betriebsformen in Herne diese Entwicklung durch vorrangige Verpachtung freiwerdender landwirtschaftlicher Nutzflächen, die im städtischen Eigentum stehen, gefördert wird.
Herr Wohlgefahrt von der CDU-Fraktion nimmt Bezug auf den heutigen WAZ-Artikel „Neuer Standort für alte Grundschule Forellstraße“ und fragt die Verwaltung;
Lt. Herrn Stadtrat Friedrichs ist das freiwerdende Gelände planungsrechtlich als Schulstandort gesichert. Die Turnhalle bleibt erstmal bestehen. Die Verkehrssituation ist am neuen Schulstandort ruhiger, da die Straße Lackmannshof weniger befahren ist als die Forellstraße.
Für die SPD-Fraktion möchte Herr Gentilini von der Verwaltung wissen, ob die geplanten Abstellanlagen für Fahrräder in der Neuen Mitte Baukau nur für die Studenten oder für alle Fahrradfahrer nutzbar sind.
Lt. Herrn Stadtrat Friedrichs sind die Fahrradabstellanlagen für alle Fahrradfahrer zugänglich.