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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage - Behindertentoiletten an Sportstätten  

des Sportausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 11.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsort siehe Einladung!
Ort:
2020/0207 Anfrage - Behindertentoiletten an Sportstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SPD-Ratsfraktion
Federführend:FB 45 - Sport Bearbeiter/-in: Schön, Benjamin
 
Beschluss
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kataster Sportplätze Behindertengerechte WC ohne Wananas (16 KB) PDF-Dokument (49 KB)    


Herr Pohl beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion zum Thema “Behindertentoiletten auf Sporstätten“ wie folgt:

 

1. Liegt der Verwaltung auch eine Übersicht über Behindertentoiletten speziell an gedeckten und ungedeckten Sportstätten vor?

 

Der Fachbereich Sport hat ein Kataster mit städtischen Sportplätzen erstellt, in dem u.a. die Ausstattung der einzelnen Plätze mit behindertengerechten Toiletten kategorisiert wurde.

Sporthallen sind nicht Bestandteil des Katasters, da diese sowohl von der Planung bis zum Bau in der Zuständigkeit des Fachbereichs 26 liegen.

Insofern handelt es sich bei dem Kataster in Bezug auf WC-Anlagen nur um eine Bestandsaufzählung. Das Kataster liegt als Anlage bei.

 

Für die gedeckten Sportstätten hat der FB 26 die Frage verneint.

 

Ein Toilettenkonzept der Stadt Herne liegt nicht vor. Insoweit wird auf den Sozialausschuss vom 25.02. verwiesen, bei dem diese Frage bereits negiert wurde, mit der Folge, dass die Beauftragung zur Erstellung eines Toilettenkonzepts neu erteilt wurde. 

 

2. Wenn nein, kann die Verwaltung eine solche Übersicht erstellen?

 

Für die gedeckten Sportstätten hat der FB 26 die Frage bejaht.

 

3. Gibt es Versorgungslücken, die es zu schließen gilt?

 

Für die städtischen Sportplätze kann man sagen, dass es große Versorgungslücken gibt. So haben lediglich 5 von 23  städtischen Sportanlagen ein Behinderten-WC, dies entspricht einer Unterversorgung von ca. 78 Prozent.

 

4. Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Schließung von Lücken im Rahmen des Toilettenkonzepts zu rechnen?

 

Unabhängig vom fehlenden Toilettenkonzept hängen die Umsetzung und somit auch die Bestimmung des zeitlichen Rahmens von der personellen und finanziellen Ausstattung des FB 26 ab.

 

Antwort des FB 26 zu 3 und 4:

Es gibt eine Reihe von Sportstätten ohne Behinderten-WC, allerdings besteht derzeit auch kein Zwang, die bestehenden Sportstätten mit Behinderten-WC´s auszustatten.

In den nächsten Jahren werden jedoch mit aktuellen Förderprogrammen Sanierungen von Umkleiden in Sportstätten und Toilettenanlagen durchgeführt. Bei umfangreichen Umbau bzw. Sanierungsmaßnahmen sieht FB 26 ein barrierefreies WC vor.

Eine Priorisierung ist derzeit nicht bekannt.