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Beschluss |
Sachverhalt:
Die Berichte über Gewalt in der Gesellschaft nehmen unter anderem in den Medien immer mehr zu und Aggressivität, Rücksichtslosigkeit und Übergriffe machen demnach auch vor den Schulen nicht Halt. Zu den Folgen zählen Sachbeschädigung und Vandalismus, Drohungen, Körperverletzungen und Drogendelikte. Auch über eine zunehmende Sexualisierung wird berichtet.
Zahlenmaterial - u.a. aus Schleswig-Holstein - zeigte bereits in der Vergangenheit deutlich, dass das Thema nicht tabuisiert werden darf. Erstmals sollten die Schulen dort im Schuljahr 2018/19 Gewalt an ihren Einrichtungen melden. Dabei gab es insgesamt 756 Meldungen von Schulen, darunter auch Fälle, die gleich mehreren Arten von Gewalt zugerechnet wurden wie beispielsweise körperliche in Tateinheit mit psychischer Gewalt. 43,4 Prozent der Fälle stuften die Schulen als Körperverletzungen ein. Hinzu kamen psychische Gewalt und Mobbing. Auch in Nordrhein-Westfalen steigt die Gewalt an den Schulen. „In NRW berichtet jede dritte Schulleitung allein über Gewalt gegen Lehrkräfte“, klagte der Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) in einer Mitteilung vom Mai 2019.
Wir bitten die Verwaltung daher um einen Bericht über die Situation an den Schulen auf Herner Stadtgebiet und darum, dabei u.a. auf folgende Punkte einzugehen:
1. Welche Entwicklungstendenz ist in den vergangenen Jahren zu beobachten?
2. Welche Präventionsmaßnahmen unternimmt die Verwaltung, um den Entwicklungen entgegenzuwirken?
3. Ab wann ist ein Fall von der Schule der Verwaltung zu melden?
4. Wie werden die Zahlen von meldepflichtigen Ereignissen erfasst?
Herr Merkendorf nimmt wie folgt Stellung:
Zu Frage 1)
Es gibt keine zentrale Dokumentation von Taten im Zusammenhang mit Gewalt an den Grund-, Haupt-, und Förderschulen. Damit kann auch keine Tendenz beschrieben werden. Allgemein ist zu sagen, dass die Vorfälle zu diesem Thema als gering in der Quantität und Qualität zu bewerten sind.
Zu Frage 2)
Die Entscheidung ob und welche Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden, liegt bei der jeweiligen Schulleitung.
Die Verwaltung bietet zahlreiche Maßnahmen an, die durch Netzwerke und Kooperationen allen Schulen bekannt sind und gemeinsam durchgeführt werden können. Zusätzlichen können Schulen die entsprechenden Stellen der Verwaltung direkt ansprechen, um weitere individuelle Bedarfe abzusprechen. Maßnahmen sind u.a.:
Zu Frage 3)
Sachbeschädigung wird in der Regel über den Hausmeister/ die Hausmeisterin gemeldet. Gewalt gegenüber Mitschüler*innen wird schulintern bearbeitet. Gewalt gegenüber Lehrer*innen bearbeitet die Bezirksregierung.
Zu Frage 4)
Darüber hat die Verwaltung sowie das Schulamt für die Stadt Herne (untere Schulaufsichtsbehörde) keine Kenntnis. Es werden keine Daten dazu erhoben.