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Auszug - Umweltrevision bei Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH am 01.08.2019 - Anfrage von Herrn Pascal Krüger vom 30.04.2020 -  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 12.1
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2020/0279 Umweltrevision bei Firma SUEZ RR IWS Remediation GmbH am 01.08.2019
- Anfrage von Herrn Pascal Krüger vom 30.04.2020 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:Pascal Krüger
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Bensel, Heike
 
Beschluss


 

 

Wie in der Anfrage dargelegt, wurde die Umweltinspektion durch die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Überwachungsbehörde durchgeführt.

 

Der Verwaltung liegen, über den öffentlich zugänglichen Umweltinspektionsbericht vom 16.10.2019 hinaus, keine Informationen zu der durchgeführten Umweltinspektion vor.

 

Aus diesem Grund wurde die Bezirksregierung Arnsberg um nähere Angaben zu den gestellten Fragen gebeten.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat die Fragen wie folgt beantwortet.

 

 

Frage 1:

Wurde die Verwaltung über das Ergebnis der Überprüfung informiert und verfügt sie über ein detailliertes Protokoll?

 

Antwort 1:

Der Inspektionsbericht ist gem. § 52a Abs. 5 BImSchG der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen. Dies ist erfolgt. Eine Übersendung der Protokolle bzw. der Verwaltungsvorgänge der BR Arnsberg an andere Behörden ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sofern bei einer Inspektion die Betroffenheit der Belange anderer Behörden gegeben ist oder festgestellt wird, so werden diese informiert oder beteiligt.

 

 

Frage 2:

Sind der Verwaltung die Höhe und Häufigkeit der Überschreitungen des NOx-Emissionsgrenzwertes bekannt?

 

Antwort 2:

Im Rahmen der v. g. Inspektion wurden von der Firma SUEZ die im dortigen Messwertrechner gespeicherten Daten der Stickoxidmessungen aus dem Zeitraum 01.11.2018 bis 31.07.2019 angefordert.

 

Die Anzahl der gespeicherten Halbstundenmittelwerte, welche größer als 400 mg/m³ sind, beträgt:

 

  November 2018: 56

  Dezember 2018: 358

  Januar 2019: 428

  Februar 2019: 175

  März 2019: 55

  April 2019: 645

  Mai 2019: 559

  Juni 2019: 37

  Juli 2019: 14

 

Die Anzahl der gespeicherten Tagesmittelwerte, welche größer als 400 mg/m³ sind, beträgt:

 

  November 2018: 0

  Dezember 2018: 8

  Januar 2019: 13

  Februar 2019: 3

  März 2019: 2

  April 2019: 16

  Mai 2019: 13

  Juni 2019: 0

  Juli 2019: 0

 

Seitens des Rechtsbeistands der Firma SUEZ wird hierzu erläutert, dass von der maßgeblichen Änderungsgenehmigung noch kein Gebrauch gemacht wurde. Folglich sei die kontinuierliche Messung der NOX-Emissionen im fraglichen Zeitraum (noch) nicht erforderlich gewesen. Ergänzend werden mehrere (mess-)technische Gründe benannt, aufgrund derer die im Messwertrechner gespeicherten Daten der Stickoxidmessungen nicht verwertbar und folglich rechtlich auch nicht als Überschreitung der zulässigen NOX-Grenzwerte zu bewerten seien.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Bochum zur Prüfung vorgelegt. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Ergänzender Hinweis der Verwaltung nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg:

Dies entspricht dem normalen Geschäftsgebaren der Bezirksregierung und stellt nicht per se die Annahme einer Umweltstraftat dar. Vordergründig ist vorliegend die Klärung hinsichtlich der kontinuierlichen Messung bzw. die Auslegung der Emissionsgrenzwerte die von der Staatsanwaltschaft zur weiteren Vorgehensweise geprüft werden.

 

Frage 3:

Wie schätzt die Verwaltung die gesundheitlichen Auswirkungen durch die   Überschreitungen der Emissionsgrenzwerte ein vor dem Hintergrund, dass die genehmigten 400 mg/m³ schon eine Ausnahme darstellen (Halbstundenmittelwert von 200 mg/m³ nach 17. BImSchV)?

 

Antwort 3:

Die Bezirksregierung Arnsberg verweist hierzu auf die Begründung in dem Genehmigungsbescheid vom 10.07.2018 (Az. 52-DO-0083/14), in der u.a. Folgendes ausführt wird:

 

Im Rahmen der Luftreinhalteplanung wird in Herne im Bereich Recklinghauser Straße 4/6 die Stickstoffdioxidbelastung der Luft gemessen. Dabei handelt es sich um einen Verkehrsstandort. Bis zum Jahr 2015 erfolgten die Messungen durch einen Messcontainer, seit dem Jahr 2016 mittels eines Passivsammlers. Ergänzend wurden die industriellen Einflüsse an dieser Messstelle durch ein Gutachten des Büros Müller-BBM aus dem Jahr 2013 ermittelt. Dabei wurden in einem Rechengebiet von 26 km x 29,75 km die (Industrie-)Anlagen mit hohen PM10- und/oder NO2/NOx-Emissionen untersucht. Insgesamt wurden in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) 24 Anlagen verschiedener Betreiber betrachtet; die Fa. Suez wurde in dem Gutachten nicht berücksichtigt, da die Emissionen der Firma so gering sind, dass sie unterhalb des Abschneidewertes lagen. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass jede der untersuchten Anlagen einen Immissionsbeitrag von max. 0,1 μg/m³ am Belastungsschwerpunkt Recklinghauser Straße hervorruft. Die größten 24 industriellen Emittenten - die Anlage der Firma Suez gehört nicht dazu - tragen somit weniger als 2,4 μg/m³ zu den NO2-Immissionen bei (Immissionswert 40 μg/m³).

Bestandteil der Antragsunterlagen ist eine Immissionsprognose für luftverunreinigende Stoffe des Büros Uppenkamp und Partner. Für NO2 berechnet der Gutachter unter Annahme des beantragten Emissionsgrenzwerts von 400 mg/m³ einen Emissionsmassenstrom von 3,5 kg/h, d.h. der Bagatellmassenstrom der Nr. 4.6.1.1 TA Luft 2002 von 20 kg/h wird deutlich unterschritten. Ferner berechnet der Gutachter unter Annahme des beantragten Emissionsgrenzwerts von 400 mg/m³ eine maximale Zusatzbelastung für NO2 von ca. 0,2 μg/m³ bzw. 0,6 % des Immissionswertes von 40 μg/m³ (Nr. 4.2.1 TA Luft 2002) am Punkt ANP3, ca. 400 m nordöstlich der Anlage. Eine Reduzierung des NO2-Emissionsgrenzwert auf einen Tagesmittelwert von 200 mg/m³ (= 1,737 kg/h) würde am Aufpunkt ANP3 eine Reduzierung der maximalen Immissionszusatzbelastung der Gesamtanlage um ca. 0,1 μg/m³ auf ca. 0,1 μg/m³ bewirken. Ergänzend ist festzustellen, dass die Entfernung von der Quelle der Firma Suez zum Belastungsschwerpunkt der Stadt Herne (Recklinghauser Straße) mehr als 4 km beträgt. Die dortige NO2-Belastung wird in hohem Maße durch den Verkehr verursacht. Ein Gutachten des Büros Müller-BBM aus dem Jahr 2013 kam zu dem Ergebnis, dass die größten 24 industriellen Emittenten - die Firma Suez gehört nicht dazu - zusammen weniger als 2,4 μg/m³ (bzw. 6 %) zu den NO2-Immissionen beitragen.