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Wortprotokoll Beschluss |
Frau Gleba (Grüne) erläutert kurz den Antrag zur Tagesordnung. Anschließend erläutert Herr Nitsche (FB 24) die angesprochenen Fragen zu den Duldungen gemäß § 60c und d des Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Mit diesem Gesetz soll durch die Schaffung eigener Normen für die Ausbildungs- und die Beschäftigungsduldung eine bundeseinheitliche Anwendungspraxis erreicht werden.
Die Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützen die bundeseinheitliche Anwendungspraxis.
Für die Beschäftigungsduldung wurde vor Inkrafttreten des Gesetzes durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) mit Erlass vom 31.07.2019 eine Übergangsregelung geschaffen.
Am 25.05.2020 sollte im MKFFI (NRW) eine Dienstbesprechung stattfinden, in der u. a. auch für dieses Gesetz aufgekommener Klärungsbedarf erörtert worden wäre. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Gespräch auf den Herbst 2020 verschoben. Ein Erlass des MKFFI zur Ergänzung der Anwendungshinweise des BMI ist in Arbeit.
Diesen Themenkomplex betreffende vorhandene Rechtsprechungen und Veröffentlichungen können zur Prüfung herangezogen werden, der o.g. Erlass wird höchstwahrscheinlich eine Zusammenfassung dessen beinhalten.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist bisher eine geringe Beantragung dieser Duldungen erfolgt.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass die Verwaltung zur gegebener Zeit dem Ausschuss einen kurzen Bericht über die Auswirkungen, die diese neuen gesetzlichen Regelungen für die Stadt Herne haben können, in einer der zukünftigen Sitzungen vorstellt.