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Beschluss |
Sachverhalt:
Seit einiger Zeit schreiten die Arbeiten für einen Discounter sowie einen Getränkemarkt an der Steinbergstr. / Berliner Str. voran. Nichtsdestotrotz sind für die Anwohner noch einige Fragen offen, die im Vorfeld nicht abschließend geklärt werden konnten und daher beantwortet werden sollten.
In diesem Zusammenhang bittet die SPD-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Herr Rosenberger antwortet:
zu Frage 1)
Nach der Auflage 10 der Baugenehmigung für den Discounter vom 22.05.2019 darf der Anlieferungsverkehr nur über die Zu- und Ausfahrt an der Berliner Straße erfolgen. In dem zur Baugenehmigung des Getränkemarktes gehörenden Schallgutachten ist ebenso die Zu- und Abfahrt des Lieferverkehrs von der Berliner Straße vorgesehen.
Das heißt, der Lieferverkehr darf insgesamt nicht über die Steinbergstraße an- und abfahren.
zu Frage 2)
Bestandteil der Baugenehmigung für den Discounter vom 22.05.2019 ist eine Geräusch-Immissionsprognose vom 18.07.2018. Folgende dort vorgesehenen Schallschutzmaßnahmen wurden zusätzlich als Auflage in der Baugenehmigung aufgenommen:
- Errichtung einer 2 m hohen Lärmschutzwand entlang der südlichen Grundstücksgrenze (Einfriedung) gemäß den Angaben des Gutachters.
- Errichtung einer 5 m hohen und >= 10 m langen Lärmschutzwand im Bereich des Aufstellungsortes der geplanten Kühlanlage im östlichen Bereich des Betriebsgeländes sowie einer Anbindung an das Marktgebäude gemäß den Angaben des Gutachters.
Hinweis: Am 22.06.2020 wurde ein Nachtrag zur erteilten Baugenehmigung beantragt. Dieser beinhaltet auch ein überarbeitetes Schallgutachten vom 23.08.2019. Das Schallgutachten sieht u.a. ein Versetzen der südlichen Schallschutzwand und ein Verzicht auf die Lärmschutzwand im Bereich des Aufstellungsortes der geplanten Kühlanlage vor. Der Nachtrag einschließlich Schallgutachten befindet sich derzeit noch in der Prüfung.
zu Frage 3)
Nach § 51 Abs. 1 Landesbauordnung (BauO NRW 2000) müssen bei der Errichtung von baulichen Anlagen … Stellplätze oder Garagen hergestellt werden, wenn und soweit unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse und des öffentlichen Personennahverkehrs zu erwarten ist, dass der Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug erfolgt (notwendige Stellplätze und Garagen).
Die Anzahl und die Lage der notwendigen Stellplätze sind im Bauantragsverfahren vom Antragsteller in den Bauvorlagen darzustellen und werden von der Bauaufsichtsbehörde mit der Baugenehmigung verbindlich festgelegt.
Regelungen zu Anwohnerparkplätzen können nicht Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens werden.
Nach Rücksprache mit dem Bauherrnvertreter des Discounters soll die Stellplatzanlage außerhalb der Betriebszeiten nicht abgesperrt werden.
zu Frage 4)
Anwohnerparkplätze sind nicht Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens.
Die bereits erteilten Baugenehmigungen legen einen Bedarf von 62 notwendigen Stellplätzen für den Discounter und 40 notwendigen Stellplätzen für den Getränkemarkt fest. Insgesamt wurden auf dem gesamten Baugrundstück 125 Stellplätze genehmigt.
Mit dem am 22.06.2020 beantragten Nachtrag zur Baugenehmigung soll laut Bauherrnvertreter die Stellplatzanzahl auf die notwendige Anzahl reduziert werden. Die dadurch frei werdenden Flächen sollen stattdessen begrünt werden.
zu Frage 5)
Für den Discounter und den Getränkemarkt ist in den Bauvorlagen der erteilten Baugenehmigungen die Begrünung der Dachflächen nicht vorgesehen. Der Bauherrenvertreter erklärte gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, dass die Statik beider Gebäude (Dachkonstruktion) nicht für die zusätzlichen Lasten eines Gründachs ausgelegt sei.
Mit dem am 22.06.2020 beantragten Nachtrag zur Baugenehmigung sollen laut Bauherrenvertreter die versiegelten Flächen auf dem Grundstück deutlich reduziert und stattdessen die begrünten Flächen erhöht werden. Die Grünflächen sollen auch im Bereich der südlichen Schallschutzwand zu den angrenzenden Wohngrundstücken der Steinbergstraße erweitert werden. Hierzu werden der Bauaufsichtsbehörde noch ergänzende Unterlagen vorgelegt werden.
Seitens der anwesenden Bürger wird angeregt zu prüfen, ob die Steinbergstraße nur für Anlieger freigegeben werden kann.