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Beschluss |
Sachverhalt:
Seit einiger Zeit wird die Bushaltestelle Buschmannshof von Videokameras permanent überwacht. Dies ist ein Eingriff in die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger. Die Privatsphäre ist auch in Zeiten sozialer Netzwerke ein sehr hohes Gut. Daher bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen (in Zusammenarbeit mit der HCR sowie der Polizei):
Herr Torkowski antwortet:
Die HCR gibt zu der Anfrage die folgende Stellungnahme ab:
„Die Kameras sind in der Überdachung der Haltestelle „Am Buschmannshof“ installiert. Die Überwachung beschränkt auf die Flächen unterhalb des Haltestellendaches; übrige Bereiche sind vor Inbetriebnahme der Anlage „geschwärzt“ worden. Insgesamt 18 Kameras wurden zur Gesamtabdeckung des zu überwachenden Haltestellenbereiches installiert. Die Kameras sind an einen Netzwerkvideorekorder angeschlossen, der im dortigen Technikraum in einem gesicherten Schrank installiert ist. Die Aufzeichnungsdaten werden dort je Kamera für 72 Stunden auf Festplatten gespeichert, bevor die Bänder erneut überschrieben werden. Im Falle eines aufgezeichneten Ereignisses, welches eine Auswertung erfordert, ist diese entweder im Technikraum oder im Betriebshof nur durch entsprechend legitimierte Personen möglich. Die Auswertung erfolgt nur ereignisbezogen im Nachhinein.
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung lauten wie folgt:
- Verringerung des Risikos von Gewalt gegen Fahrgäste, Mitarbeiter und gegen Beförderungseinrichtungen
- bessere Strafverfolgung durch Beweissicherung bei Vandalismus, Sachbeschädigung, Diebstahl und sonstigen strafbaren Handlungen
- Erhöhung des Sicherheitsempfindens von Fahrgästen und Mitarbeitern
- Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Es wurden in den Jahren seit Installation (2013) Vorfälle ausgewertet und an die Polizei zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Diese betrafen die Bereiche Körperverletzung, Vandalismus, Raub, Unfälle sowie - auf Anforderung der Polizei - die Suche nach einem tatverdächtigen Mörder (Marcel Hesse). Ob die aufgezeichneten Straftaten mit Hilfe der Kameraüberwachung aufgeklärt werden konnten, entzieht sich unserer Kenntnis.“