Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Antrag: Transparenz bei Personalentscheidungen  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 01.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Volkshaus Röhlinghausen
Ort: Am Alten Hof 28, 44651 Herne
2020/0535 Antrag: Transparenz bei Personalentscheidungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Piraten-AL
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Rat der Stadt lehnt mit 42 gegen 10 Stimmen ab, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss:

 

1.
Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Änderungen des Public Corporate Governance Kodexes (PCGK):

In Punkt 3.1. werden neue Punkte mit folgendem Wortlaut aufgenommen:

  • „3.1.4. Bei Neubesetzungen von Mitgliedern der Geschäftsführung besteht grundsätzlich eine Ausschreibungspflicht. Jeder Neubesetzung in der Geschäftsführung muss mindestens eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen. Wiederbestellungen bleiben hiervon unberührt.“
  • „3.1.5. Die Ausgestaltung von Ausschreibungen orientiert sich an den Aufgaben der zu besetzenden Position. Anforderungen und Kriterien dürfen nur anhand objektiver Gründe aus Sicht des jeweiligen Unternehmens festgeschrieben werden. Die Ausschreibung muss in geeigneter Form veröffentlicht werden und die Bewerbungsfrist muss angemessen gesetzt werden.“
  • „3.1.6. Grundsätzlich sollen alle an der Personalentscheidung beteiligten Personen auch alle für das Bewerbungsverfahren relevanten Informationen rechtzeitig erhalten und gleichermaßen am Gesamtprozess mitwirken können.“

Diese Änderungen sollen schnellstmöglich, spätestens aber mit dem Jahresabschluss über das Jahr 2020 umgesetzt werden.

 

2.
Der Rat empfiehlt zudem, diese Grundsätze ebenfalls bei der Besetzung von Führungspositionen innerhalb der Verwaltung anzuwenden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

10

-

-

5

3

2

-

-

-

-

dagegen:

42

24

13

-

-

-

1

2

1

1

Enthaltung: