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Beschluss |
Die Beschwerdeführer erhalten Gelegenheit ihr Anliegen vorzutragen.
Frau Hentschel nimmt zu der Bürgereingabe wie folgt Stellung:
Nach der jeweiligen Ausnutzung der Baufenster und Stellplatzflächen wird sich die Zahl der zu erhaltenden Bäume bemessen. Da es sich auch um einen Angebotsbebauungsplan handelt, kann die abschließende Anzahl an Bäumen im Plangebiet – auch der neu zu pflanzenden Bäume – zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden.
Um die Auswirkungen auf das Mikroklima und die Luftqualität abzumildern bzw. zu verbessern werden im Geltungsbereich des Bebauungsplans zahlreiche Klimaanpassungsmaßnahmen festgesetzt. Zur Minimierung der Hitzeentwicklung werden u.a. die Dachbegrünung, die naturnahe/gärtnerische Gestaltung der Grundstücke, die Integration von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen, die Baumanpflanzung v.a. innerhalb der Stellplatzanlagen und der öffentlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Zusätzlich sollen helle Fassadenfarben zum Einsatz kommen.
Auf Grundlage der mikroskaligen Klimauntersuchung wurden zudem Maßnahmen zur Unterstützung der Kaltluftbildung und des Kaltluftflusses sowohl über die Untersuchungsflächen als auch in die Umgebung umgesetzt:
- die Versiegelung im Bereich der Bahnlinie wird gering gehalten, um das Kaltluftpotenzial und die Kaltluftströmung erhalten und verbessern zu können.
- zum Erhalt der kühlenden Wirkung der entlang der Bahnlinie strömenden Luft auch für die angrenzenden Stadtquartiere werden die Gebäude entlang der Bahnlinie mit Dachbegrünungen und ggf. Begrünung der Fassaden Richtung Bahnlinie versehen.
- die randliche Bebauung wird aufgelockert und wird keine Riegelwirkung quer zur Strömung erzeugen.
- Eine dichte Vegetation (Sträucher und Bäume) als Strömungshindernis im Bereich der Luftströmungen wird vermieden.
Im Bereich des Klimaschutzes, was sich v.a. auf die Verkehrsvermeidung und -verlagerung auf den Umweltverbund bezieht, wird durch eine entsprechende Gestaltung der öffentlichen Straßenräume im Geltungsbereich des Bebauungsplans und den zukünftigen Umbau der Brunnenstraße/ Behrensstraße mit breiten Fußwegen und Grünstreifen und einer Mobilitätsachse, die Fußgänger- und Fahrradfreudlichkeit und die Aufenthaltsqualität im Plangebiet und in direkter Umgebung erhöht.
Um den Stellplatzbedarf für das Seniorenzentrum und das seniorengerechte Wohnen zu decken, werden auf dem Vorhabengrundstück vier Stellplatzanlagen mit 50 Stellplätzen entstehen und planungsrechtlich gesichert. Die Stellplätze für das Rechenzentrum werden erhalten (18 Stellplätze). Die privaten Stellplätze für die Wohnvorhaben im östlichen Plangebietsbereich werden voraussichtlich in einer Tiefgarage und oberirdisch entlang der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Erschließungsstraße untergebracht. Für weitere Stellplätze wird eine Fläche südlich der Brunnenstraße vorgehalten, bis das geplante Parkhaus mit 400 Stellplätzen errichtet wird. Für die geplanten Vorhaben südlich der Brunnenstraße werden weitere zwei Parkhäuser mit jeweils 350 Stellplätzen und zusätzlich 120 oberirdische Stellplätze im westlichen Plangebietsbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 265 – Shamrockpark – errichtet, die den Stellplatzbedarf abdecken.