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Beschluss |
Sachverhalt:
Vor dem Sud- und Treberhaus in Eickel sind zwei Bäume gefällt worden, die dem Augenschein nach als schützenswert im Sinne der Baumschutzsatzung anzusehen waren. Die Bäume befanden sich m öffentlichen Raum, so dass die Bezirksvertretung hätte beteiligt werden müssen, was nicht geschehen ist.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
Herr Kuhl beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja, die Bäume waren geschützte Bäume im Sinne der Baumschutzsatzung.
Zu Frage 2:
Die Bäume standen auf öffentlichem Platz vor dem Sud- und Treberhaus.
Zu Frage 3:
Beide Robinien waren mit dem holzzersetzenden Pilz „Eschenschwamm“ befallen und somit nicht mehr ausreichend verkehrssicher.
Zu Frage 4:
Die Bezirksvertretung hätte nicht beteiligt werden müssen, weil die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt wurden.
Die Beantwortung der Frager 5 erübrigt sich somit.