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Beschluss |
Sachverhalt:
Die Bramstraße in Herne-Horsthausen wird vermehrt von schweren Lastkraftwagen durchfahren, die dann zu den Gewerbebetrieben an der Werderstraße fahren. Die Lkw-Fahrer berufen sich auf ihre Navigationssysteme. Die Straße ist von ihrem Zuschnitt her augenscheinlich nicht geeignet diese Schwerverkehre aufzunehmen.
1.
Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2.
Könnte eine Beschilderung mit der Begrenzung auf 7,5 Tonnen und eine entsprechende Zusatzbezeichnung für Berechtigte, zum Beispiel Müllabfuhr und Reinigungsfahrzeuge, angebracht werden?
Antwort:
Zu Frage 1:
Bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage war der beschriebene Zustand der Verwaltung unbekannt. Anlässlich der Anfrage wurden die Örtlichkeit und die Routenführung zur Werderstraße un-tersucht.
Zu Frage 2:
Könnte eine Beschilderung mit der Begrenzung auf 7,5 Tonnen und eine entsprechende Zusatzbezeichnung für Berechtigte, zum Beispiel Müllabfuhr und Reinigungsfahrzeuge, angebracht werden?
Die Untersuchung hat ergeben, dass die Bramstraße für das regelmäßige Befahren von schweren Lastkraftwagen nicht geeignet ist. Sie ist bereits durch Risse, Abplatzungen und Verdrückungen geschädigt. Um das Gewerbegebiet Werderstraße von der Bramstraße aus zu erreichen, muss zudem der verkehrsberuhigte Bereich in der Knappschaftsstraße passiert werden. Der dortige Aufbau ist ebenso für eine dauerhafte Befahrung von Schwerlastverkehr ungeeignet. Zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße, muss der Verkehr mit Lastkraftwagen daher auf ein Minimum reduziert werden. Aus diesem Grunde wird die Ein-fahrt in die Bramstraße von der Werderstraße aus für Kraftfahrzeuge über 3,5 t künftig verbo-ten. Zur Sicherstellung der Müllentsorgung und Straßenreinigung wird die Personengruppe der Anlieger von diesem Verbot ausgenommen.