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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Wird gegen einen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts seitens der Stadt vorgegangen  

des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss)
TOP: Ö 29.7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 27.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2021/0234 Anfrage: Wird gegen einen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts seitens der Stadt vorgegangen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SVO Berning, Thomas
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Hartmann, Nils
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Auf unsere Anfrage 2021/0006 hat die Stadt Herne mitgeteilt, dass die Zahl der gemeldeten Personen aus Rumänien und Bulgarien zwischen März 2016 und November 2020 von rund 2450 auf 3800 gestiegen sei. Ein Drittel dieser Personen lebe in den 55 Problemimmobilien.

 

Laut der WAZ v. 16.02.2021 erklärte unser Sozialdezernent Chudziak, dass diese Personen sich mit Kindergeld und Gelegenheitsjobs über Wasser hielten. Die Probleme nähmen eher zu als ab. Die Zahl der Bulgaren und Rumänen steige weiterhin, nun kämen auch neue aus Großbritannien hinzu, die das Land im Zuge des Brexits verließen


Daher möchten wir hier an den aufgedeckten Fall von organisiertem Sozialhilfemissbrauch im Februar 2020 erinnern. Die Kontrollen hatten sich gegen Tätergruppen gerichtet, die Familien aus Südosteuropa mit falschen Versprechungen nach Deutschland bringen, hieß es damals. Für diese beantragten sie Sozialleistungen und Kindergeld und ließen sie in verfallenen Immobilien wohnen. Die Täter behielten die gezahlten Sozialleistungen dann ein. Die Eltern würden häufig in illegale Beschäftigungen vermittelt, während die Kinder etwa betteln gingen.
https://www.wn.de/NRW/4138429-Kriminalitaet-Gegen-Sozialleistungsmissbrauch-127-Kinder-waren-nicht-da

 

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) sprach im Jahr 2018 davon, dass kriminelle Schlepper gezielt Roma in seine Stadt bringen würden. Dort würden sie in heruntergekommenen Wohnungen untergebracht – mit vor allem einem Ziel: Sie wollten mit ihrem deutschen Wohnsitz Kindergeld beziehen.

Kindergeld: Sinti und Roma üben scharfe Kritik an Duisburger SPD-OB Sören Link - WELT

 

 

Und der Duisburger Oberbürgermeister Sören Link in der WAZ v. 08.09.2018:

 

„Es reicht, wenn ein Elternteil in Duisburg lebt, damit alle in Bulgarien und Rumänien lebenden Kinder vom deutschen Staat Kindergeld bekommen. Es kann nicht sein, dass ein Minijob reicht, um bei uns volle Aufstockungsleistungen nach dem SGB II zu bekommen. Wenn ich höre, dass man in einigen Städten in Bulgarien oder Rumänien auf offener Straße falsche Geburtsurkunden kaufen kann, macht mich das wütend.“


Die AfD-Fraktion Herne begrüßt die Freizügigkeit in der Europäischen Union ausdrücklich. Das Recht auf Freizügigkeit ist aber kein Recht auf Einwanderung in die nationalen Sozialsysteme. Erscheinen Arbeitsplatzsuche und Integration als aussichtslos und ist deshalb zu befürchten, dass ein Zuwanderer auf Dauer zum Sozialfall wird, kann er nach Prüfung der Ausländerbehörden innerhalb der ersten fünf Jahre wieder in sein Heimatland abgeschoben werden.
                                                            

Und nicht erwerbsfähige Unionsbürger sind gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Freizügigkeitsgesetz EU nur freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Ein Aufenthalt zur Arbeitssuche ist grundsätzlich nur für bis zu sechs Monate gestattet und darüber hinaus nur, solange die Personen nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden. Diese Regelung findet auch auf die Familienangehörigen Anwendung.

Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können ihr Aufenthaltsrecht auch aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren. Nach Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts ist der Unionsbürger ausreisepflichtig. Kommt er der Ausreisepflicht nicht nach, kann er abgeschoben werden. Unionsbürger, die ihr Freizügigkeitsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verloren haben, dürfen nicht wieder in das Bundesgebiet einreisen.


 

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1) Mit welchen Maßnahmen hat die Stadt Herne in der Vergangenheit einen möglichen Missbrauch der EU-Freizügigkeitsrichtlinie unterbunden?


2) Gemäß EU-Freizügigkeitsrichtlinie kann ein EU-Bürger - nach Prüfung der Ausländerbehörden - innerhalb der ersten fünf Jahre wieder in sein Heimatland abgeschoben werden, wenn die Arbeitsplatzsuche und Integration als aussichtslos erscheint und deshalb zu befürchten ist, dass diese Person auf Dauer zum Sozialfall wird:


a) Wie viele Überprüfungen hat es unter diesem Gesichtspunkt in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 gegeben? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)

b) In wie vielen Fällen wurden die entsprechenden Personen in ihre Heimatländer abgeschoben? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


 

3) Nicht erwerbsfähige Unionsbürger sind gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Freizügigkeitsgesetz EU nur unionsrechtlich freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen:

a) In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 unter diesem Gesichtspunkt geprüft und dabei festgestellt, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt waren? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten


b) In wie vielen Fällen kam es aus diesem Grund zu einer Rücknahme der EU-Freizügigkeit? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


c) In wie vielen Fällen wurden die entsprechenden Personen in ihre Heimatländer abgeschoben? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


 

4) Ein Aufenthalt zur Arbeitssuche ist grundsätzlich nur für bis zu sechs Monaten gestattet und darüber hinaus nur, solange die Personen nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden:


a) In wie vielen Fällen erfolgte in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 eine freiwillige Ausreise nach erfolgloser Arbeitsplatzsuche (und ggf. nach einer Verlängerung der Frist)?


b) In wie vielen Fällen wurden Personen in diesem Zusammenhang zwangsweise zurückgeführt? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


c) Mit welchen Mitteln wird die Einhaltung dieser Regelung überwacht?


 

5) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger können ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit verlieren. Nach Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts ist der Unionsbürger ausreisepflichtig. Kommt er der Ausreisepflicht nicht nach, kann er abgeschoben werden. Unionsbürger, die ihr Freizügigkeitsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verloren haben, dürfen nicht wieder in das Bundesgebiet einreisen:


a) Wie viele Unionsbürger haben in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 in Herne ihr Aufenthaltsrecht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verloren? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


b) Wie viele dieser Personen kamen der freiwilligen Ausreisepflicht nach? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


c) Wie viele dieser Personen wurden abgeschoben? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)

d) Wie viele dieser Personen reisten nicht freiwillig aus und wurden auch nicht abgeschoben? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


e) In wie vielen Fällen wurde eine unerlaubte Wiedereinreise festgestellt? (bitte nach Jahr und Anzahl auflisten)


f) Wie viele dieser Personen wurden erneut abgeschoben? (bitte nach Person und Anzahl auflisten)

 

6) Leistet die Stadt Herne Amtshilfe für die Familienkasse der Arbeitsagentur im Rahmen der Bekämpfung von Kindergeldbetrug? (falls ja, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang)

 

 

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ein möglicher Missbrauch der EU-Freizügigkeitsrichtlinie wurde durch Anlass bezogene Überprüfungen der Freizügigkeitsvoraussetzungen im jeweils konkreten Einzelfall unterbunden.

 

Zu Frage 2a:

Überprüfungen werden statistisch nicht erfasst. Es liegen demnach keine Daten vor.

 

Zu Frage 2b:

Abschiebungen erfolgten in keinem solchen Fall, weil eine Wiedereinreisesperre nicht verfügt werden darf und deshalb eine unverzügliche Wiedereinreise rechtlich möglich ist. In Folge dessen ist die nachhaltige Wirkung einer Abschiebung nicht gegeben.

 

Zu Frage 3a:

Unter dem in der Anfrage genannten Gesichtspunkt erfolgten entsprechende Feststellungen in folgendem Umfang:

2014: 1, 2015: 0, 2016: 7, 2017: 2, 2018: 10, 2019: 9, 2020: 2 = Summe 31

 

Zu Frage 3b:

Aus dem gleichen Grund wurde das Nichtbestehen bzw. der Verlust des Freizügigkeitsrechts in folgendem Umfang verfügt:

2014: 1, 2015: 0, 2016: 7, 2017: 2, 2018: 10, 2019: 9, 2020: 2 = Summe 31

 

Zu Frage 3c:

Abschiebungen erfolgten in keinem solchen Fall, weil eine Wiedereinreisesperre nicht verfügt werden darf und deshalb eine unverzügliche Wiedereinreise rechtlich möglich ist. In Folge dessen ist die nachhaltige Wirkung einer Abschiebung nicht gegeben.

 

Zu Frage 4a:

Freiwillige Ausreisen werden statistisch nicht erfasst. Es liegen demnach keine Daten vor.

 

Zu Frage 4b:

In diesem Zusammenhang erfolgten in keinem Fall zwangsweise Rückführungen.

 

Zu Frage 4c:

Es darf keine systematische oder anlasslose Überwachung erfolgen (Ziff. 2.7.2.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsgesetz/EU).

 

Zu Frage 5a:

Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wurde das Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts in folgendem Umfang verfügt:

2014: 0, 2015: 1, 2016: 0, 2017: 1, 2018: 5, 2019: 3, 2020: 4 = Summe 14

 

Zu Frage 5b:

Freiwillige Ausreisen werden statistisch nicht erfasst. Es liegen demnach keine Daten vor.

 

Zu Frage 5c:

Von diesen Personen wurden 2014: 0, 2015: 0, 2016: 0, 2017: 1, 2018: 3, 2019: 2, 2020: 4 = Summe 10 abgeschoben.

 

Zu Frage 5d:

Freiwillige Ausreisen werden statistisch nicht erfasst. Es liegen demnach keine Daten vor.

 

Zu Frage 5e:

Unerlaubte Wiedereinreisen dieses Personenkreises erfolgten in folgendem Umfang:

2014: 0, 2015: 0, 2016: 0, 2017: 0, 2018: 1, 2019: 0, 2020: 0 = Summe 1

 

Zu Frage 5f:

Von diesen Personen wurde keine erneut abgeschoben.