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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Rathaus Carrée  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Schule Drögenkamp
Ort:
2021/0577 Anfrage: Rathaus Carrée
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Becker, Torsten
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss


Sachverhalt:
 

Im Jahr 2018 wurde das Projekt „wanne.2020plus“ ins Leben gerufen. Eingebunden in den „Pakt für Wanne“ verfolgt es das Ziel einer lebendigen, attraktiven und lebenswerten Wanner Innenstadt. Ziel ist eine In-Wert-Setzung der Innenstadt.

 

Für die dargestellte Aufgabe kommt insbesondere auch städtebaulichen Projekten und Maßnahmen regelmäßig eine gehobene Bedeutung zu. Das Gebiet, welches sich zentral in der Wanner Innenstadt zwischen der Fußgängerzone Hauptstraße einerseits und dem Wanner Rathaus, der Stadtbücherei, der Post und dem Hauptbahnhof andererseits befindet, besitzt mit Blick auf „wanne.2020plus“ ein herausragendes Potential.

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Wanne bittet vor diesem Hintergrund um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand?
  2. Wann ist mit einer Umgestaltung dieses Bereiches zu rechnen?
  3. Wie lange wird es dauern bis dieses Areal fertiggestellt ist?

 

 

Herr Wirbals beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aktuell wird zeitnah mit den Ergebnissen des vorgeschalteten Verkehrsgutachtens gerechnet. Wie bereits am 25.08.2020 in der BV Wanne erläutert, ist dieses erforderlich, um insbesondere die grundlegende Frage der Verfügbarkeit und Einziehung der Hülshoffstraße zu klären. Die zeitliche Verzögerung der Ergebnisse resultiert einerseits aus umfangreicheren vergaberechtlichen Anforderungen bereits zu Beginn der Auftragsvergabe. Andererseits waren pandemiebedingte Unsicherheiten zu den Verkehrsdaten im Umfeld des Plangebiets zunächst methodisch plausibel zu beseitigen. Gleichzeitig wird das Investorenauswahlverfahren aber aktuell in seiner Grundstruktur juristisch vorbereitet, sodass in der zweiten Jahreshälfte 2021 damit begonnen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Nach dem Investorenauswahlverfahren muss zur planungsrechtlichen Umsetzung der Ergebnisse noch das weitere Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Gleiches gilt für die Einziehung der öffentlichen Verkehrsflächen und das bauaufsichtliche Verfahren. Alle Verfahren sind nach jetzigem Stand mit Unwägbarkeiten verbunden, die keine verlässliche Prognose zulassen.

 

Zu Frage 3:

Nach allen vorherigen Verfahren und Schritten folgt schließlich die Bau- und Bezugsphase. Mit Blick auf die Antwort zu Frage 2 ist auch hier aktuell keine belastbare Aussage möglich.