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Beschluss |
Herr Uebler erläutert das Ergebnis seines Prüfungsberichtes. Dabei geht er auf die unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Gebäudemanagement Herne (GMH) und dem Fachbereich Rechnungsprüfung bei der Anwendung der Dienstanweisung über das Vergabewesen bei der Stadt Herne ein. Insbesondere weist Herr Uebler auf die Tatbestände hin, die seine Auffassung, das GMH habe dagegen verstoßen, bekräftigen.
In der nachfolgenden Diskussion werden die Anfragen der SV Frau Wagner, Frau Klemczak, Herrn Ahrens, Herrn Bontempi und Herrn Mecking von den Herren Tschöke, Uebler, Neige sowie Herrn SR Terhoeven beantwortet. Thema der Diskussion ist die Behandlung der geprüften Vergabeangelegenheit als „Umbaumaßnahme“ unter Berücksichtigung der damit verbundenen Erschwernisse. Auf Zusage von Herrn Tschöke wird das Protokoll um die Begründung des GMH zur Gewährung eines Umbauzuschlages von 10 % ergänzt:
„Der Umbauzuschlag von 10 % ist gerechtfertigt, weil nicht wie bei einem Neubau die Planung in der Zeichnung koordiniert wird, sondern vor Ort vorhandene Leitungswege, z.B. Wasserleitungen, Strom- und Telefonkabel, aufgenommen werden müssen, damit die neue Planung nicht mit den vorhandenen Trassen kollidiert. Weiter ist der Bestand an Einrichtungen mit in die Planung einzubeziehen. Bei einem Umbau wie in diesem Fall müssen Stauabschnitte gebildet werden, die bei einer Neubauplanung keine Berücksichtigung finden. Weiterhin ist das vorhandene Provisorium um den neuen Bauabschnitt unter Aufrechterhaltung des Heizbetriebes zu reduzieren. Da es sich zum einen nicht nur um einen Strang handelt und zum anderen solche Situation nur beim Umbau vorkommt, ist ein Umbauzuschlag gerechtfertigt.“
(Auszug aus der Berichtsvorlage Nr. 2006/0520 für die Beratung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne (GMH) vom 30.08.2006)
Anmerkung der Schriftführung: Der entsprechende Text der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist als Anlage 1 beigefügt.
Herr Neige teilt mit, dass eine rechtliche Überprüfung zur Anwendung der Dienstanweisung eingeleitet worden sei.
Abschließend nimmt der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis