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Ratsinformationssystem

Auszug - Vereinsheim des Kleingartenvereins "Auf der Wenge" - Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 16.08.2006 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Eickel Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.08.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Eickeler Markt 1
Ort: Bürgersaal des Sud- und Treberhauses
2006/0514 Vereinsheim des Kleingartenvereins "Auf der Wenge"
- Anfrage der Bezirksverordneten Majchrzak-Frensel vom 16.08.2006 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Elisabeth Majchrzak-Frensel
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Aus der Presse war zu erfahren, dass es unter dem Vereinsheim des Kleingartenvereins “Auf der Wenge” zu einem Erdeinbruch geko

Aus der Presse war zu erfahren, dass es unter dem Vereinsheim des Kleingartenvereins “Auf der Wenge” zu einem Erdeinbruch gekommen ist. Aus diesem Grunde musste das Vereinsheim gesperrt werden. Ich bitte die Verwaltung um die Beantwortung folgender Frage:

 

 

                              Wie ist der aktuelle Sachstand?

 

 

 

Herr Kuhl teilt Folgendes mit:

 

Ende Februar ist rechts neben dem Eingang unmittelbar vor dem Vereinsheim ein Tagesbruch gefallen. Aus Sicherheitsgründen wurde die Nutzung des Vereinsheims daraufhin von der Stadt Herne als zuständige Bauordnungsbehörde untersagt. 

Die Kleingartenanlage (KGA) ist als Teil des Generalpachtvertrages für Kleingartenanlagen und Dauerkleingartenanlagen vom 08./10.09.1999 an den Stadtverband der Gartenfreunde Herne-Wanne e.V. verpachtet. Dieser wiederum verpachtet diese KGA an den Kleingartenverein (KGV) Auf der Wenge.

Die Verpachtung von Vereinsheim-Parzellen erfolgt dabei, ebenso wie öffentlich zugängliche oder andere von den Vereinen genutzte Flächen, pachtzinsfrei. Die Verkehrssicherungspflicht für die verpachteten KGA, mit Ausnahme der Bäume im öffentlichen Bereich, liegt beim Stadtverband, bzw. KGV.

Die Verpachtung des Grundstücks erfolgt entsprechend Generalpachtvertrag ohne Gewähr für offene oder versteckte Mängel, bei Ausschluss jeder Gewähr für Güte und Beschaffenheit.

Obwohl auf Grund der pachtvertraglichen Regelung der Stadtverband, bzw. KGV, für dieses Grundstück verantwortlich und „zuständig“ ist, hat die Stadt Herne als Grundeigentümerin jedoch von Anfang an versucht, dem Stadtverband und dem KGV zu helfen herauszufinden, wie es zu diesem Tagesbruch kommen konnte.

Nachdem defekte Rohrleitungen und Bergschäden als Ursache ausgeschlossen werden konnten, hat die Stadt Herne ein Ingenieurbüro beauftragt, Untersuchungen zur Klärung des Problems durchzuführen.

Für diese Untersuchungen, mittels Georadar und verschiedenen Arten von Erkundungs- und Suchbohrungen, sind der Stadt Herne Kosten von fast 11.000,- € entstanden.

 

Während der Arbeiten auf dem Grundstück wurden auch Gespräche mit älteren Kleingärtnern geführt. Diese ergaben, dass wohl in den letzten Jahren des zweiten Weltkrieges von damaligen Kleingärtnern versucht worden sein soll, eine unterirdische Luftschutzanlage auf der Vereinsheimparzelle zu errichten. Bei der Auswertung von Luftbildern aus dieser Zeit, waren deutliche Erdbewegungen auf dieser Parzelle zu erkennen, die diese Aussage unterstützen.

Die Bohrungen haben letztlich ergeben, dass sich unter dem Vereinsheim weitere Hohlräume befinden. Ein weiterer Tagesbruch größeren Ausmaßes ist während der Arbeiten ebenfalls noch gefallen.

Das Ingenieurbüro als Sachverständiger hat daraufhin der Stadt Herne empfohlen, die Nutzung des Vereinsheims an dieser Stelle weiterhin zu untersagen.

Eine Sanierung des Grundstücks, d. h. Auffinden sämtlicher Hohlräume und deren vollständiger Verfüllung, wäre nach Angaben des Ingenieurbüros nur möglich, wenn das Vereinsheim abgebaut werden würde. Die Kosten für eine Sanierung würden jedoch in keinem Verhältnis zum Aufwand und zum materiellen Wert des Vereinsheims stehen.

 

Zur Zeit wird noch geprüft, ob es eventuell möglich wäre, die nötigen Bohrungen innerhalb des Vereinsheims durchzuführen, und mit welchen Kosten dies verbunden wäre. Erste Nachfragen bei entsprechenden Fachfirmen haben laut telefonischer Auskunft des Ingenieurbüros aber noch kein Ergebnis gebracht.

Da die weiteren Kosten der Stadtverband, bzw. der KGV, tragen müsste, versucht der Stadtverband finanzielle Unterstützung vom Land zu erhalten. Inwieweit dies Erfolg haben könnte ist der Stadt nicht bekannt.

 

Die Stadt Herne geht zur Zeit weiterhin davon aus, dass das Vereinsheim an der jetzigen Stelle auch zukünftig nicht nutzbar ist.

Um diesen Zustand zu ändern könnte der KGV z.B. das Vereinsheim abreißen oder abbauen und auf einer anderen Fläche innerhalb der KGA wieder errichten. Mögliche Ersatzflächen sind innerhalb der Kleingartenanlage vorhanden.

Entscheiden und entsprechende Maßnahmen ergreifen muss nun allerdings, möglicher-weise in Zusammenarbeit mit dem Stadtverband, der KGV selbst.

 

 

Frau Majchrzak-Frensel möchte wissen, ob bei Errichtung des KGV eine Baugenehmigung erteilt und die Bodenbeschaffenheit geprüft wurde.

Auch fragt sie nach einer Ersatzfläche für das Vereinsheim und wer die Kosten übernimmt.

 

Herr Kuhl antwortet, dass weder beim Bauordnungsamt noch beim Verein eine Genehmi-gung vorliegt. Unterlagen über eine Bodenuntersuchung liegen ebenfalls nicht vor, so dass davon auszugehen ist, dass keine Untersuchung stattgefunden hat.

Als Ersatzfläche ist der heutige Kompostplatz vorgesehen.

Die Kosten müsste der Verein tragen.

 

Frau Majchrzak-Frensel fragt noch, ob nicht von irgendwo noch Gelder fließen könnten.

 

Herr Kuhl sagt aus, dass der Stadtverband bereits versucht über die Landtagsabgeord-neten an Zuschüssen zu kommen; große Aussichten bestehen allerdings nicht.

 

Herr Barzik fragt, ob die Ausgabe i. H. v. 11.000 € für das Gutachten als „Good-Will-Aktion“ der Stadt gesehen werden kann.

Herr Kuhl bejaht dieses, da es keinerlei Verpflichtung seitens der Stadt gibt.

 

Herr Paulus erwähnt die stattgefundene Vereinsversammlung, in der angedeutet wurde, dass eine Firma für die Bohrungen gefunden wurde. Er fragt nach dem Sachstand.

 

Herr Kuhl entgegnet, dass diese Firma vor Ort war. Dabei wurde festgestellt, dass die erforderlichen Maschinen nicht in das Vereinsheim passen. Bohrungen können somit nicht vorgenommen werden.

 

Herr Haschek fragt, ob der Tagesbruch tatsächlich auf den Bunker zurückzuführen ist oder doch ein anderer Grund vorliegen könnte (Bergschäden). Auch möchte er wissen, ob umliegende Parzellen noch in Mitleidenschaft gezogen wurden und welche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen wurden.

 

Herr Kuhl antwortet, dass keine weiteren Parzellen davon betroffen sind. Die Untersuchungen ergaben eindeutig, dass der Bau des Bunkers an dem Bruch Schuld ist.