Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH: Gründung der nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 12.09.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:30 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2006/0447 Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH:
Gründung der nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Peter, Birgit
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) wird die Weisung erteilt:

 

1. Die Gründung der nmr - Netz Mittleres Ruhrgebiet GmbH (nmr) mit einem Stammkapital in Höhe von 400.000,00 € sowie einer Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 600.000,00 €,

 

2 . den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der ewmr und der nmr

 

und

 

3. den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der ewmr und der nmr zu beschließen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Umsetzung der Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörde oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung bzw. Genehmigung der Kommunalaufsicht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--