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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, die Teilpläne (Teilergebnis- und Teilfinanzpläne) des Haushaltsplanentwurfes 2016 zu den in dieser Vorlage aufgeführten Produkten wie vorgeschlagen festzusetzen.
Sachverhalt:
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung berät der Ausschuss für Umweltschutz über die Haushaltsplanvoranschläge der Maßnahmen des Umweltschutzes mit Ausnahme der Voranschläge, für deren Beratung ein anderer Ausschuss zuständig ist.
In die Zuständigkeit des Ausschusses für Umweltschutz fallen die Teilpläne zu den Produkten 55.03 des Fachbereichs Stadtgrün und 56.01 des Fachbereichs Umwelt und Stadtplanung.
Somit stehen die Teilpläne folgender Produkte zur Beratung an:
| Fach-bereich | Seiten | |
55 | Natur- und Landschaftspflege |
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55.03 | Natur und Landschaft | FB 55 | 588 - 594 |
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56 | Umweltschutz |
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56.01 | Umweltschutz | FB 51 | 595 - 605 |
(FB 55 = Fachbereich Stadtgrün / FB 51 = Fachbereich Umwelt und Stadtplanung)
Hinweise für die Haushaltsplanberatung:
Die Produktbeschreibungen sowie die darin enthaltenen Produktziele und Produktkennzahlen spiegeln im Entwurf des Haushaltsplans die Vorschläge der Verwaltung wider und sind durch den Ausschuss veränderbar.
Dies kann zu Wechselwirkungen folgender Art führen:
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Auszug der relevanten Seiten des Haushaltsplanentwurfes zu den Produkten 55.03 und 56.01
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 (11541 KB) |