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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0616  

Betreff: Vierundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Marek, SabineAktenzeichen:44/2-Ma.
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 14 - Rechnungsprüfung
Bearbeiter/-in: Broja, Gabriele  FB 21 - Finanzsteuerung
   FB 23 - Recht
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
12.11.2015 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
17.11.2015 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Herne

-              billigt die anliegende Gebührenbedarfsberechnung,

-              beschließt die als Anlage beigefügte Vierundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne.


Sachverhalt:

Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung zu ersehen ist, reichen die zurzeit gültigen Marktstandsgebühren nicht aus, um das Produkt 57.03 (Wochenmärkte) kostendeckend zu gestalten. Um den zu erwartenden Fehlbetrag auszugleichen, ist es notwendig, die Marktstandsgebühren für Dauerverkaufsstände um 5,9 % von 1,70 € auf 1,80 € und die Gebühr für Tagesstände um 8,7 % von 2,30 € auf 2,50 € je Quadratmeter Verkaufs-/Ausstellfläche zu erhöhen.

 

Diese Erhöhung ergibt sich aus einem höheren Aufwand verbunden mit einem leichten Rückgang der vergebenen Quadratmeter.

 

Einsparungen auf der Aufwandseite sind nicht möglich. Es wurde der Minimalaufwand veranschlagt.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Johannes Chudziak


Anlage

Gebührenbedarfsberechnung nebst Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung 2016 (4221 KB)