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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne
- billigt die anliegende Gebührenbedarfsberechnung,
- beschließt die als Anlage beigefügte Vierundzwanzigste Satzung zur Änderung der Marktstandsgebührensatzung für die Benutzung der Wochen- und Viehmärkte in der Stadt Herne.
Sachverhalt:
Wie aus der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung zu ersehen ist, reichen die zurzeit gültigen Marktstandsgebühren nicht aus, um das Produkt 57.03 (Wochenmärkte) kostendeckend zu gestalten. Um den zu erwartenden Fehlbetrag auszugleichen, ist es notwendig, die Marktstandsgebühren für Dauerverkaufsstände um 5,9 % von 1,70 € auf 1,80 € und die Gebühr für Tagesstände um 8,7 % von 2,30 € auf 2,50 € je Quadratmeter Verkaufs-/Ausstellfläche zu erhöhen.
Diese Erhöhung ergibt sich aus einem höheren Aufwand verbunden mit einem leichten Rückgang der vergebenen Quadratmeter.
Einsparungen auf der Aufwandseite sind nicht möglich. Es wurde der Minimalaufwand veranschlagt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Johannes Chudziak
Anlage
Gebührenbedarfsberechnung nebst Anlagen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gebührenbedarfsberechnung 2016 (4221 KB) |