|
|
Beschlussvorschlag:
1.Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Sportausschusses wie folgt neu fest:
Zahl der stimmberechtigten Mitglieder:21
davon
‑ Stadtverordnete:12
‑ sachkundige Bürger:9
Zahl der Stadtverordneten / sachkundigen 2
Bürger ohne Stimmrecht (§ 58 (1) 7 oder 11 GO NRW)
2.Der Rat der Stadt wählt gem. § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW bzw. bestellt gemäß § 50 Abs. 3 Satz 7 i. V. m. § 58 Abs. 3 GO NRW
a) anstelle des verstorbenen sachkundigen Bürgers Rudolf Fischer
die Stadtverordnete Corinna Schönwetter als ordentliches Mitglied in den Sportausschuss.
b) anstelle der Stadtverordneten Corinna Schönwetter
den sachkundigen Bürger Drazan Nujic als stellvertretendes Mitglied in den Sportausschuss.
c) anstelle des ausgeschiedenen sachkundigen Bürgers Drazan Nujic
den sachkundigen Bürger Daniel Kleibömer als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
d) anstelle des sachkundigen Bürgers Daniel Kleibömer
den sachkundigen Bürger Lukas Schütrumpf als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Sachverhalt:
Der sachkundige Bürger Rudolf Fischer ist am 01.02.2016 verstorben. Daher hat die Die Linke.Fraktion mit Schreiben vom 28.02. 2016 um die Umbesetzung der o. g. Ausschüsse gebeten.
Mit der Umbesetzung wird gleichzeitig eine Änderung bei der Zusammensetzung des Sportausschusses erforderlich.
Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.
Der Oberbürgermeister
(Dr. Dudda)