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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0684  

Betreff: Antrag zur Änderung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989
- Antrag der CDU-Fraktion vom 04. November 2004 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag
Verfasser:Hans-Friedrich Schulz
Federführend:Büro Dezernat V Beteiligt:FB 55 - Stadtgrün
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Entscheidung
19.01.2005 
des Ausschusses für Umweltschutz abgelehnt   
Ausschuss für Umweltschutz Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Die Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vom 07.12.1989, zuletzt geändert durch Satzung vom 14.11.2001, wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Neufassung des Absatzes (3)        Nicht unter diese Satzung fallen Pappeln, Weiden und                                                                 Birken sowie Kulturobstbäume mit Ausnahme von                                                                              Walnussbäumen, Esskastanien und Birnbäumen.

 

§ 2 ist zu ergänzen um Absatz (6)            Diese Satzung gilt nicht für Grundstücke mit einer                                                                                  Gesamtfläche von weniger als 500 m².

 

§ 5 (1) Buchstabe e) wird ergänzt            ..., oder

 

§ 5 (1) einfügen von Buchstabe f)            Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne unzumutbar                                                                 beeinträchtigen  (Eine Beeinträchtigung liegt zum Beispiel                                                                       vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinter                                                                       liegende Wohnräume während des Tages nur mit                                                                         künstlichem Licht benutzt werden können.) oder

 

§ 5 (1) einfügen von Buchstabe g)            Bäume weniger als 6 m zu Außenwänden von                                                                              bestehenden Gebäuden mit Wohnungen oder                                                                             gewerblichen Aufenthaltsräumen stehen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Durch die Satzungsänderungen sollen,

  • Bestimmte Baumarten aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden,
  • Kleine Grundstücke gänzlich von den Satzungsbestimmungen befreit und
  • Befreiungstatbestände verändert werden.

 

Neufassung von § 2 (3) Baumschutzsatzung:

Es sollen die im Antrag erwähnten Baumarten als weniger schützenswert aus der Satzung herausgenommen werden. Damit folgen wir den Festsetzungen der geltenden Satzung (s. § 6 Absatz 3), die bereits Pappeln, Weiden usw., als nicht zulässige Ersatzpflanzungen ausweisen.

 

Ergänzung um § 2 (6) Baumschutzsatzung:

Wie in anderen Städten (z. B. Bochum) sollen kleinere Grundstücke gänzlich von der Satzung befreit werden, da hier bereits ein einzelner größer werdender Baum zu unvertretbaren Beeinträchtigungen führen kann.

 

Ergänzung um § 5 (1) f) und g) Baumschutzsatzung:

Zur Vermeidung unnötiger Abwägungsprozesse sollten die Ausnahmetatbestände um die hier gemachten Vorschläge erweitert werden. Erfahrungsgemäß werden gerade bei Neubauten die Bäume zu nah an der Gebäude gepflanzt. Die vorgeschlagenen Änderungen lassen es zu, dass Bäume einerseits unbegrenzt wachsen können, es andererseits aber ins Benehmen der Eigentümer fällt, die Bäume zu entfernen, wenn davon Beeinträchtigungen für das Gebäude und deren Bewohnerinnen und Bewohner ausgeht. Dadurch wird verhindert, dass Bäume schon beseitigt werden, wenn sie die in der Satzung ausgewiesenen Schutzmaßnahmen erreichen.

 

Kein Grundstückseigentümer fällt ohne Not einen Baum. Demzufolge wird durch die Satzungsänderung die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt gestärkt.